Brandenburg: Aus Rache zur Brandstiftung angestiftet
Junge Frau ließ nach Vergewaltigung Wagen und Werkstatt ihres Peinigers anstecken – Bewährungsstrafe
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Schwedt - Wegen Beihilfe zur Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahls ist eine 20-Jährige gestern vor dem Amtsgericht Schwedt (Uckermark) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Strafe wurde für zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Jugendschöffengericht befand die junge Frau für schuldig, aus Rache für eine im Mai 2006 erlittene Vergewaltigung mit anderen Personen Beihilfe zur Brandstiftung und Sachbeschädigung geleistet zu haben. Dazu brach die Gruppe in das Wohnhaus des inzwischen rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilten Mannes ein, setzte Wagen des Unternehmers sowie später auch sein Werkstattgebäude in Brand. Der Sachschaden betrug mehr als 100 000 Euro. Die Angeklagte stahl dem Mann außerdem ein Paar Turnschuhe.
Die Haupttäter wurden bereits zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt.
Die Frau war von dem Unternehmer im Mai 2006 vergewaltigt worden.
Der Mann verbüßt deshalb derzeit eine fünfjährige Haftstrafe. Nach Auffassung der Richter gab die Frau den Tipp, wo er wohnte und arbeitete. Das allein habe aber nicht für die Verurteilung ausgereicht, da die konkrete Anstiftung zur Tat gefehlt habe, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Frau aus Schwedt war angeklagt, die Gruppe zur Brandstiftung und Sachbeschädigung angestiftet zu haben. Im Prozess bestritt die Frau alle Anschuldigungen.
„Es war Unsinn mit tragischen Folgen, um Selbstjustiz nach der Vergewaltigung zu üben“, hieß es in der Urteilsbegründung. Bei der Frau festgestellte „Reifeverzögerungen“ führten zur Anwendung des Jugendstrafrechts. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr Jugendstrafe - ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung - gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Stefan Adam
Stefan Adam
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