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HINTERGRUND: Berlin: Fluglärmgegner erwägen neues Volksbegehren

NEUE VOLKSINITIATIVEDie Fluglärmgegner in Berlin erwägen nach dem Umsteuern der Landesregierung in Brandenburg einen Neuanlauf für eine Volksinitiative für ein strengeres Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Am heutigen Donnerstagabend trifft sich das „Aktionsbündnis lebenswertes Berlin-Brandenburg“, bei dem die Bürgerinitiativen aus beiden Ländern über das weitere Vorgehen beraten wollen.

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NEUE VOLKSINITIATIVE

Die Fluglärmgegner in Berlin erwägen nach dem Umsteuern der Landesregierung in Brandenburg einen Neuanlauf für eine Volksinitiative für ein strengeres Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Am heutigen Donnerstagabend trifft sich das „Aktionsbündnis lebenswertes Berlin-Brandenburg“, bei dem die Bürgerinitiativen aus beiden Ländern über das weitere Vorgehen beraten wollen. Dazu könnte auch eine neue Volksinitiative in Berlin gehören, wie ein Sprecher des Aktionsbündnisses, aber auch Vertreter der rot-roten Regierungskoalition in Brandenburg bestätigten. Ziel einer neuen Volksinitiative wäre es, den Senat und den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) unter Druck zu setzen, damit dieser bei den Gesprächen mit Brandenburg einer strengeren Nachtflugregelung zustimmt. Im Gegensatz zu Brandenburg waren die Fluglärmgegner in Berlin bei der zweiten Hürde der direktdemokratischen Einflussnahme gescheitert. Nach dem Gesetz darf eine Volksinitiative zu ein und demselben Thema nur einmal pro Legislaturperiode gestartet werden. Also für ein komplettes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr dürfen die Fluglärmgegner nicht erneut Unterschriften sammeln. Stattdessen könnten etwa Fluglärmkontingente festgestellt werden, denen die Anwohner rund um den BER täglich und zu bestimmten Tageszeiten ausgesetzt sind. Schließlich könnten die Initiatoren dann fordern, dass die Kontingente drastisch zu bestimmten Zeiten auf ein geringeres Maß reduziert werden – ein juristischer Trick.

DIE NACHTFLUGREGELUNG

Ursprünglich hatte die Flughafengesellschaft für den BER einen 24-Stunden-Betrieb vorgesehen, so wie derzeit in Schönefeld. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nach einer Klage von 2006, dass von 0 Uhr bis 5 Uhr – bis auf Ausnahmen – Ruhe herrschen müsse, und verlangte für die Randzeiten vor und nach dem Nachtflugverbot Einschränkungen. 2009 legte das Brandenburger Infrastrukturministerium eine Planergänzung vor, die das Bundesverwaltungsgericht 2011 bestätigte. Demnach sind Flüge von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr verboten und von 22 Uhr bis 23.30 Uhr sowie von 5.30 Uhr bis 6 Uhr zugelassen. In der halben Stunde vor und nach der Verbotszeit sind nur verspätete oder verfrühte Flüge zulässig. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr wird für die Nachtflüge ein Kontingent ermittelt, das nicht überschritten werden darf. Für 2023 hat man dafür maximal 31 Flüge pro Nacht ermittelt. Im Durchschnitt sind zwischen 22 Uhr und 6 Uhr bis zu 77 Starts und Landungen erlaubt; die meisten zwischen 22 Uhr und 23 Uhr. An Spitzentagen sind bis zu 103 Flugbewegungen zulässig. Die Richter in Leipzig urteilten 2011: Auszugehen sei von der Verkehrsfunktion des BER als einzigem Verkehrsflughafen für die Metropolregion. Einschränkungen in den Randzeiten machten es vertretbar, den Lärmschutz bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr „hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen“.

PROTEST BEI MARKOV

Fluglärmgegner wollen am Sonntag vor dem Haus von Brandenburgs Finanzminister Helmut Markov (Linke) in Bötzow (Oberhavel) demonstrieren. Die Initiatoren wollen das Haus ab 15 Uhr mit Fluglärm beschallen. Markov ist Mitglied im BER-Aufsichtsrat. Ähnliche Aktionen gab es vor den Häusern von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und des früheren Flughafenchefs Rainer Schwarz in Potsdam.axf/kt

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