zum Hauptinhalt

Brandenburg: Böller auf Kinder geworfen: Haft Die Kinder waren ihm zu laut – da sah der Mann rot

Berlin - Mittagszeit war es, Feiertag obendrein. Ruhig aber wurde es nicht.

Stand:

Berlin - Mittagszeit war es, Feiertag obendrein. Ruhig aber wurde es nicht. Der Mieter aus dem sechsten Stock versuchte es mit lautem Gebrüll. Die spielenden Kinder unten im Hof in Berlin-Treptow aber konnten oder wollten nicht hören. „Ich kann auch laut“, dachte der genervte Kraftfahrer. Christian H., 29 Jahre, schnappte sich einen Böller, den er in Polen gekauft hatte. Mit brennender Lunte warf er den Knallkörper aus dem Fenster. Krach gegen Kinderlärm, Kinder erschrecken - das bringt H. nun ins Gefängnis.

Der Kraftfahrer wirkte zurückhaltend und ruhig, als er am Montag vor einem Amtsrichter saß. Er redete nicht lange herum. „Da habe ich mich hochgeschaukelt, das war falsch, es tut mir leid.“ Er habe den Böller aber so platziert, „dass niemand verletzt wird“. Der Knaller war nahe dem Kinderspielplatz auf dem Rasen explodiert. Entsetzt sollen mehrere Kinder, sechs bis 14 Jahre alt, in Deckung gegangen sein. Zeugen, die den Wurf des Nachbarn bemerkt hatten, riefen die Polizei. In der Wohnung von H. fanden die Beamten neun weitere „Polen-Böller“.

Für Silvester war es gedacht, das Feuerwerk aus Polen. „Dass es nicht erlaubt ist, habe ich erst ein paar Wochen vor dem Wurf gehört“, gab der Mann zu. Eine gefährliche Situation sei durch den Böller im Hof aber nicht entstanden, sagte die Verteidigerin. „Der Abstand zum Kinderspielplatz war deutlich.“ Viel sei an jenem Tag für H. zusammengekommen. „Er stand unter psychischem Druck.“ Der wortkarge Angeklagte nickte und sagte: „Ärger mit meinem damaligen Arbeitgeber, an die 1250 Kilometer gefahren nachts, fand dann keinen Schlaf.“ Ein oder zwei Bier trank er außerdem, um Schlaf zu finden. „Ich habe mich mehrfach beschwert, die hörten aber nicht.“

Am 1. Mai um 14.45 Uhr nahm er das Recht in seine eigene Hand. Dabei stand der Mann, der sich bereits an die zehn Vorstrafen eingehandelt hat, unter Bewährung. Seine Reaktion auf Kinderlärm sei nicht zu tolerieren – da waren sich die Juristen im Gericht einig. Zudem ist bereits der Besitz von Böllern, die keine Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung haben, strafbar. Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren drohen. H. muss wegen strafbaren Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen für drei Monate ins Gefängnis. Wegen seiner vielen Vorstrafen stand Bewährung nicht zur Diskussion. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })