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Brandenburg: Bombodrom: Kritik an Gericht Stübgen: Langes Warten auf Urteilsbegründung

Berlin - Der brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Stübgen hat im Streit um das „Bombodrom“ bei Wittstock das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg kritisiert. Bereits vor zwei Monaten habe das Gericht ein Urteil zu dem von der Bundeswehr geplanten Luft-Boden- und Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide gesprochen, aber noch immer fehle die schriftliche Urteilsbegründung, sagte Stübgen am Donnerstag in Berlin.

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Berlin - Der brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Stübgen hat im Streit um das „Bombodrom“ bei Wittstock das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg kritisiert. Bereits vor zwei Monaten habe das Gericht ein Urteil zu dem von der Bundeswehr geplanten Luft-Boden- und Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide gesprochen, aber noch immer fehle die schriftliche Urteilsbegründung, sagte Stübgen am Donnerstag in Berlin.

Das Urteil habe ein nachhaltiges öffentliches Echo bewirkt und eine starke Erwartungshaltung an die Politik hervorgerufen. Die lange Zeitdauer bis zur Veröffentlichung der Begründung sei nicht nachvollziehbar. Jüngsten Informationen zufolge solle die Begründung erst im Juli vorliegen, sagte Stübgen. Damit verzögere sich die notwendige Entscheidung der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in Sachen „Bombodrom“.

Von der Urteilsbegründung hat unter anderem das Bundesverteidigungsministerium abhängig gemacht, ob es weiter versuchen wird, juristisch die Nutzung durchzusetzen. 23 Mal ist das Ministerium damit schon gescheitert.

Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn wies die Kritik auf Anfrage zurück. Beim „Bombodrom“ handele es sich um ein sehr komplexes und umfangreiches Verfahren. Es brauche seine Zeit, um das schriftliche Urteil zu erarbeiten - zumal das Gericht auch andere wichtige Verfahren behandele. Zum Truppenübungsplatz werde die Urteilsbegründung voraussichtlich im Juni vorliegen.

Gestern Abend forderte der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), erneut einen Verzicht auf den Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide. Auf einem Parlamentarischen Abend der Länder Brandenburg und Mecklenburg in Berlin warb Sellering für eine zivile Nutzung der Region und appellierte an das Bundesverteidigungsministerium, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.

In Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg unterstützten alle demokratischen Parteien den Widerstand der Bevölkerung. Zudem gebe es klare Beschlüsse des Landtages und eine enge Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg. Der Regierungschef würdigte in diesem Zusammenhang das Engagement der Bürgerinitiativen „Freier Himmel“, „Freie Heide“ und der Unternehmerinitiative „Pro Heide“, die seit mittlerweile 17 Jahren Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung leisten.

Das OVG hatte am 27. März entschieden, dass die Bundeswehr den Luft-Boden-Schießplatz weiterhin nicht nutzen darf. Es wies Berufungen des Verteidigungsministeriums gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück und bestätigte damit die Aufhebung der Betriebserlaubnis für das „Bombodrom“. Begründet wurde das mit erheblichen Mängeln im Planungsverfahren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. ddp/PNN

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