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Bald soll die Körpergröße für Bewerber bei der Polizei in Brandenburg kein Ausschlusskriterium mehr sein.

© Markus Scholz/dpa

Diskussion um Körpergröße: Brandenburg hebt Mindestgröße für Polizisten auf

Die Polizei durfte bislang eine Mindestgröße für ihre Bewerber festlegen. Innenpolitiker in Brandenburg und Berlin sagen, die Eignung hängt aber von etwas anderem ab.

Stand:

Berlin/Potsdam - Berliner Polizisten dürfen nicht zu klein sein. Die vorgeschriebenen Mindest-Körpergrößen von 1,60 Meter für Frauen und 1,65 Meter für Männer sind nach einer vorläufigen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgericht zulässig. Die Klage einer 1,54 Meter großen Frau auf eine Einstellung bei der Kriminalpolizei sei von der Polizei zu Recht abgelehnt worden. Die Frau legte Berufung ein.

Mangel an Bewerbern bewegt Berlin und Brandenburg zum Umdenken

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat aber bereits angedeutet, das Mindestmaß wegen des Bewerbermangels zu prüfen. Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) ist da weiter. Im Mai hob er einen Erlass auf, wonach Polizeianwärter 1,60 Meter groß sein müssen. Bewerber müssen den Körpereignungstest bestehen, also auch eine Waffen halten können.

„Ist man der Anforderung gewachsen, kommt es auf die Größe nicht mehr an“, sagte ein Ministeriumssprecher. Das Berliner Verwaltungsgericht hingegen befand, der Dienstherr dürfe Mindestgrößen festlegen, da es um Durchsetzungsfähigkeit und die Anwendung unmittelbaren Zwangs gehe.

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