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Brandenburg: Brandenburg scheitert bei CCS im Bundesrat Landesregierung manövriert sich mit ihren Plänen zur Braunkohleverstromung in eine Sackgasse
Potsdam - Auch der Auftritt von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) half nichts mehr. Das Bundesland Brandenburg blieb bei seinen Versuchen im Bundesrat, eine ihm genehme Regelung im CCS-Gesetz zur CO2-Speicherung durchzusetzen, weitgehend allein.
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Potsdam - Auch der Auftritt von Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) half nichts mehr. Das Bundesland Brandenburg blieb bei seinen Versuchen im Bundesrat, eine ihm genehme Regelung im CCS-Gesetz zur CO2-Speicherung durchzusetzen, weitgehend allein. Nur die sächsischen Nachbarn waren bereit, einen Antrag mitzutragen, der die Ausstiegsklausel für Ländern kippen sollte. Doch der Bundesrat ließ den vom Bundestag kommenden Gesetzesvorschlag weitgehend unverändert passieren. Damit bestätigte sie auch jene Klausel, die es beispielsweise Niedersachen oder Schleswig-Holstein erlaubt, das unterirdische Verpressen von CO2 zu untersagen.
Die erste Lesung im Bundesrat lieferte einen anschaulichen Beweis dafür, dass sich die Potsdamer Landesregierung mit ihren Vorstellungen zur Fortsetzung der Braunkohleverstromung in eine Sackgasse manövriert hat. Es ist inzwischen so gut wie ausgeschlossen, dass sie mit ihren Plänen zur CCS-Anwendung noch Unterstützung findet. Da sie einen auf das eigene Gebiet beschränkten Alleingang ablehnt, wird sie das aller Voraussicht mit einer Ausstiegsklausel für andere Bundesländer verabschiedete Gesetz nicht anwenden. Eine klimafreundliche Verstromung der Lausitzer Braunkohle rückt damit in weite Ferne. Denn mit dem Bundesratsbeschluss wandert das Gesetz wieder in den Bundestag und wird dort bestenfalls mit den Änderungsbeschlüssen der Länder-Mehrheit verabschiedet.
Die Änderungsanträge laufen überdies auf zusätzliche Belastungen für die Betreiber unterirdischer Speicher hinaus. Damit wird für den in Brandenburg tätigen Energiekonzern Vattenfall die Hürde höher geschraubt. So soll insgesamt der Versuchscharakter des CCS-Gesetzes stärker betont und damit sein Anwendungszeitraum auf zunächst fünf Jahre begrenzt werden. Außerdem wird eine umfassende und frühzeitige Information der Bürger über die Pläne zur Errichtung von Pipelines gefordert. Vor allem wird die Geldsumme, die die Betreiber als Deckungsbetrag bei eventuellen Schäden bereitzustellen haben, mehr als verdreifacht und liegt jetzt in Höhe von zehn Prozent der jeweiligen Zertifikatspreise für CO2. Die Speichertechnik wird somit auch betriebswirtschaftlich immer weniger interessant.
Wirtschaftsminister Christoffers zeigte sich nach der Sitzung enttäuscht. „Die von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zugesagten Klimaschutzverpflichtungen können nicht von einzelnen Regionen allein getragen werden“, erklärte er. „Hamburg und Hessen haben unseren Änderungsanträgen zugestimmt“, bemerkte der Minister. Diese Länder weisen allerdings so gut wie keine geologischen Formationen auf, die für eine Speicherung infrage kommen. Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – die Schlüsselländer in der Speicherfrage – wollen allesamt selbst entscheiden können und haben keinerlei Bereitschaft signalisiert, die in Brandenburg anfallenden Millionen Tonnen des Klimagases aufzunehmen.
Für die Linke-Fraktion im Landtag erklärte der energiepolitische Sprecher Thomas Domres, dass das Gesetz in seiner jetzigen Bundesratsfassung das Ende der CCS-Technologie in Brandenburg bedeute. Für die Grünen sagte ihr Fraktionsvorsitzender Axel Vogel, er hoffe, dass es dabei bleibe und die Potsdamer Regierungskoalition zu ihrem Wort stehe, keinen Alleingang zu versuchen. Für die CDU sagte der Bundestagsabgeordnete Jens Koeppen, die Landesregierung taktiere. Sie solle jetzt die CCS-Technologie auf eigenem Gebiet erproben. Wenn dieser ein Erfolg beschieden sei, werde sie auch im ganzen Bundesgebiet zur Anwendung kommen.
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