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Andreas Büttner, Antisemitismusbeauftragter des Landes Brandenburg, spricht bei einer Demonstration, die unter dem Motto «Freiheit ist unteilbar - Solidarität mit Israel» von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft vor dem Brandenburger Landtag ausgerichtet wurde. (Archivbild)

© dpa/Michael Bahlo

Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter: Andreas Büttner bleibt in der Linkspartei

Mehrere Parteimitglieder forderten den Ausschluss Andreas Büttners aus der Linken. Grund: seine Haltung im Gaza-Konflikt. Die Schiedskommission der Partei hat einen Ausschluss nun einstimmig abgelehnt.

Stand:

Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter Andreas Büttner darf in der Linkspartei bleiben. Wie erst am Mittwoch bekannt wurde, fällte die Landesschiedskommission der Linken bereits am 5. September einen einstimmigen Beschluss, den Antrag mehrerer Parteimitglieder auf Parteiausschluss Büttners als „offensichtlich unbegründet“ zu verwerfen.

„Es ist nicht erkennbar, dass der Antragsgegner gemäß § 3 Abs. 4 der Bundessatzung der Partei Die Linke als Parteimitglied erheblich gegen die Grundsätze bzw. die Ordnung der Partei verstoßen und ihr damit schweren Schaden zugefügt hat“, heißt es in dem Beschluss, der den Potsdamer Neuesten Nachrichten (PNN) vorliegt.

Büttners Gegner hatten sich unter anderem daran gestört, dass der frühere Templiner Landtagsabgeordnete und Staatssekretär im sozialen Netzwerk X die Anerkennung eines Staates Palästina abgelehnt hatte.

„Die dem Antragsgegner zur Last gelegten Äußerungen sind schon weit überwiegend im Kontext von dessen Tätigkeit als öffentlich Beauftragter zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg zuzuordnen und nicht in seiner Eigenschaft als Parteimitglied“, heißt es in dem Beschluss. „Daneben sind die von den Antragsstellern aufgeworfenen politischen Fragen zum Krieg in Gaza auch in unserer Partei weder eindeutig noch widerspruchslos geklärt worden.“

Es existiere hierzu keine so eindeutige Beschlusslage, dass die von den Antragsstellern angegriffenen Meinungsäußerungen des Antragsgegners als klare Verstöße erkannt werden können. Vielmehr stelle die Linke „den offenen Diskurs und damit auch widerspruchsvolle Debatten in den Vordergrund ihres politischen Wirkens.“ Der Ausschluss von Mitgliedern sei daher nur als Ultima Ratio bei eklatanten Verstößen gegen die Parteiordnung zulässig.

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