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Weniger Geld: Brandenburgs Kabinett spart bei Ex-Ministern

Ruhegehalt und Übergangsgeld für Politiker erhitzen immer wieder die Gemüter - erst recht nach einem Rücktritt. Brandenburg will in dieser Sache jetzt für klare Verhältnisse sorgen.

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Potsdam - Brandenburgs Steuerzahler muss für seine Ex-Minister künftig weniger zahlen. Die von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) geführte rot-rote Regierung hat am Dienstag nach eigenen Angaben „spürbare“ Einschnitte bei den sofort nach Rücktritten fälligen Übergangsgeldern und bei den Ruhebezügen für Ex-Minister im Alter beschlossen. „Es ist ein deutliches Zeichen des Sparwillens. Einen solchen Schritt erwartet man von politisch Verantwortlichen im Land mit Recht“, erklärte danach Innenminister Dietmar Woidke (SPD) vor Journalisten.

Er hat den Entwurf für die Novelle des Ministergesetzes vorgelegt, die noch 2012 – wie die Reform der Abgeordneten-Diäten – vom Landtag beschlossen werden soll. Eine Debatte ist programmiert. Grünen-Fraktionschef Axel Vogel fordert bereits eine Ausweitung der strengeren Regularien auch auf Staatssekretäre.

Die Versorgung von früheren Regierungsmitgliedern ist auch in Brandenburg in den letzten Jahren regelmäßig zum Politikum geworden. Dass Einschränkungen in eigener Sache nötig und geboten seien, begründete Woidke zwar ausschließlich mit „aktuellen Debatten in Berlin und auf Bundesebene“ um Versorgungen für Ex-Amtsträger, eine Anspielung auf den Fall des kurz nach der Ernennung zurückgetretenen Ex-Justizsenators Braun und den Fall Wulff. Doch hatte allein in dieser Legislaturperiode seit 2009 das Platzeck–Kabinett mit den über Affären gestürzten Ex-Ministern Rainer Speer und Holger Rupprecht sowie der kurz nach Amtsantritt aus gesundheitlichen Gründen wieder abgetretenen Infrastrukturministerin Jutta Lieske (alle SPD) schon drei Mitglieder verloren.

Für solche Fälle ändert sich einiges. Neu ist, dass Ex-Minister nach dem Rücktritt künftig drei statt bisher sechs Monate das bisherige Gehalt (knapp 11 000 Euro Brutto) als Übergangsgeld weiterbeziehen. Neue Einkünfte werden künftig von der Summe voll abgezogen, bislang war das anteilig der Fall. Die Ruhebezüge für Ex-Minister werden von 34 auf 30 Prozent des Ministergehaltes abgesenkt. Vor allem aber werden sie laut Woidke künftig wie bei Beamten erst ab 65 Jahren gezahlt, nach der geplanten Anhebung der Altersgrenze für Landesdiener sogar erst ab 67 Jahren. Wer früher, etwa mit 63 Jahren seine Ministerrente will, muss Abschläge in Kauf nehmen.

Bislang hatten frühere Minister, die zehn Jahre im Amt waren, ihre Ruhebezüge schon ab 55 Jahren bezogen, nach fünfjähriger Amtszeit ab 60 Jahren – im Gegensatz zu Beamten und Angestellten im Land. In Berlin allerdings ist man großzügiger, dort werden Ruhebezüge generell ab 55 Jahren gezahlt. „Die bisherige Regelung passte nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte in Zukunft länger arbeiten müssen, muss auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden“, sagte Woidke.

Allerdings gäbe es auch Profiteure. Besser würde es für Kurzzeit-Minister. Wer keine fünf Jahre am Kabinettstisch durchhielt, konnte bisher keine Versorgungsansprüche erwerben, was nun geändert werden soll. Nach zwei Jahren im Kabinett flössen dann im Alter 12 Prozent des Ministergehaltes, nach drei Jahren im Amt 18 Prozent, nach vier Jahren 24 Prozent, nach fünf Jahren dann die generellen 30 Prozent. Es gehe, so erklärte Woidke diese Klausel, um „ein ausgewogenes Änderungspaket“, man wolle schließlich „auch künftig herausragende Persönlichkeiten“ für ein Regierungsamt gewinnen. Grundsätzlich sieht Woidke mit der Novelle Brandenburg bei der Ministerversorgung im „unteren Drittel“ der Bundesländer.

Schon Potsdams Ministergehälter, Ausgangsgrundlage für Übergangsgelder und Ruhebezüge, sind im Vergleich aller Bundesländer moderat.

Kein Ministerpräsident verdient etwa so wenig wie Regierungschef Matthias Platzeck (11 962 Euro), jedenfalls fast: Nur Bremens Regierender ( 11126 Euro) hat weniger. Schon Klaus Wowereit (13 563 Euro) in Berlin verdient deutlich mehr.

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