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Brandenburg: Bürger wollen gegen Nachtflüge klagen Schönefeld-Anwohner pochen auf „Recht auf Ruhe“ Flughafenbetreiber halten Verfahren für chancenlos

Mahlow - Im Umfeld des künftigen Großflughafens Berlin-Schönefeld wächst der Widerstand gegen die geplanten Starts und Landungen von Maschinen in der Nacht. Das zeigt sich an der großen Unterstützung für den Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB), der den Protest in den betroffenen südöstlichen Berliner Stadtteilen und den angrenzenden Kommunen bündelt.

Mahlow - Im Umfeld des künftigen Großflughafens Berlin-Schönefeld wächst der Widerstand gegen die geplanten Starts und Landungen von Maschinen in der Nacht. Das zeigt sich an der großen Unterstützung für den Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB), der den Protest in den betroffenen südöstlichen Berliner Stadtteilen und den angrenzenden Kommunen bündelt. „Das private Spendenaufkommen ist in den letzten Wochen massiv gestiegen", sagte BVBB-Sprecher Kristian-Peter Stange dem Tagesspiegel. „Damit sind wir jetzt in der Lage, die geplante Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Nachtflüge vorzubereiten und einzulegen.“

Dem Vernehmen nach soll die Spendensumme bei mehr als 200 000 Euro liegen. Das Geld reiche jedenfalls für eine fundierte Klage, heißt es. Beauftragt wurden Anwälte der Kanzlei Grawert, Schöning & Partner. Sie sollen noch vor der geplanten Flughafeneröffnung am 30. Oktober 2011 erreichen, dass in der sogenannten nächtlichen Kernzeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr bis auf unabdingbare Ausnahmen Ruhe herrscht. Zugleich geht es den Klägern aber auch um die nächtlichen Randzeiten von 22 bis 24 Uhr und 5 bis 6 Uhr früh. Da die Betreiber des neuen Großflughafens vorrangig in diesen Zeitspannen Nachtflüge durchführen wollen, spitzt sich der Streit jetzt offenbar auf diese Randzeiten zu.

Vor 2005 waren nach dem ersten Planfeststellungsbeschluss für den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) keinerlei Nachtflugbeschränkungen vorgesehen. Infolge einer ersten erfolgreichen Klage schritt das Bundesverwaltungsgericht (BVG) aber dagegen ein. Das Gericht erkannte „keine Notwendigkeit für Flüge in der nächtlichen Kernzeit“. Und für die Randzeiten ließen die Richter nur „unabweisbar notwendige Flüge“ zu, beispielsweise von Airlines, die ihre Hauptbasis oder Werkstätten in Schönefeld haben. Auf der Grundlage dieses Urteils musste Brandenburgs Verkehrsministerium einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss erarbeiten. Dieser wurde im November 2009 vorgestellt. Aus Sicht der Flughafenbetreiber berücksichtigt er „nun genau die Restriktionen der Bundesrichter.“ Deshalb sei eine Klage chancenlos. Der Bürgerverein sieht das anders.

Nach der ergänzenden Planfeststellung sind künftig in der Kernzeit von Mitternacht bis 5 Uhr früh keine Starts und Landungen erlaubt mit Ausnahme von Regierungsjets und Postflugzeugen. Die Kläger wollen in dieser Spanne „grundsätzlich keine Flüge“ erlauben, wobei sich der Konflikt hier besonders um die Postflüge dreht. Diese lassen sich zur Zeit aber laut Flughafengesellschaft in Tegel und Schönefeld an einer Hand abzählen.

Bei einer erneuten Klage wird es also vor allem um die Bewertung der Randzeiten gehen. Die ergänzende Planfeststellung sieht in der Stunde von 22 bis 23 Uhr 77 Nachtflüge vor sowie zwischen 23 und 24 Uhr und 5 und 6 Uhr früh weitere rund 25 Flüge. Den Bürgern ist das zu viel. Sie pochen auf den ersten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, wonach in den Randzeiten nur bei „unabweisbarer Notwendigkeit“ geflogen werden darf. Kommt es nun zu der angekündigten Klage, müssen die Richter also entscheiden, wie diese einschränkende Formulierung konkret zu interpretieren ist.

Mit seiner Musterklage will der Bürgerverein für 120 000 Bürger „ihr Recht auf Nachtruhe durchzusetzen“, so ein Beschluss vom Freitag. Die Flughafengesellschaft hält dagegen, ohne die vorgesehenen Flüge in den Randzeiten lasse sich der BBI „nicht wirtschaftlich betreiben.“

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