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Brandenburg: Business-Class

Der BER ist noch lange nicht eröffnet und verdient plötzlich damit Geld – zumindest zwölf Millionen Euro. Denn die Haftpflichtversicherung für die früheren Chefs Rainer Schwarz und Manfred Körtgen hat gezahlt

Stand:

Wegen der plötzlichen Absage der Eröffnung des Hauptstadt-Airports BER im Frühsommer 2012 erhält nun die Flughafengesellschaft selbst eine Entschädigung. Und sogar die höchste, die bislang überhaupt floss. Nach PNN-Informationen sind an den Flughafen zwölf Millionen Euro gezahlt worden. Und zwar von der D&O-Haftpflichtversicherung (Directors-and-Officers), die die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) wie üblich für ihre Manager hat.

Damals, zur geplatzten Eröffnung, waren das Flughafenchef Rainer Schwarz und Baugeschäftsführer Manfred Körtgen. Diese Summe ist dem Vernehmen nach deutlich höher, als die FBB selbst wegen der BER-Nichteröffnung an Airlines oder andere betroffene Firmen bisher zahlte. Und auch mehr als die gescheiterte Kündigung von Schwarz kostete. Das Landgericht hatte dessen fristlose Entlassung im Oktober 2014 für unwirksam erklärt, womit Schwarz – inzwischen Chef des Regionalflughafens Rostock-Laage – zum damaligen Zeitpunkt noch 1,4 Millionen Euro zustanden.

Wegen der extrem kurzfristigen Absage der Inbetriebnahme des heute immer noch nicht fertigen Hauptstadtflughafens, die erst am 8. Mai 2012 – wenige Wochen vor der geplanten Eröffnung am 3. Juni 2012 – ohne Vorwarnung erfolgte, sollten die beiden Ex-Chefs auch auf Schadenersatz verklagt werden. So hatte es 2013 der Aufsichtsrat beschlossen und verkündet.

Nun haben sich nach PNN-Informationen der Flughafen und die D&O-Versicherung diskret auf einen Vergleich geeinigt, womit ein öffentlicher Prozess vermieden wird. Üblich ist, dass damit alle Ansprüche abgegolten sind. Es sei eine Entschädigung für Mehrkosten, die der Flughafen bei einer früheren Absage durch seine Chefs hätte vermeiden können, heißt es. Als die am 8. Mai 2012 kam, liefen die Vorbereitungen für den BER-Start bereits auf Hochtouren; es waren allein 30 000 Einladungen für die Eröffnungsfeier verschickt, viele Firmen vertraglich gebunden.

Die Flughafengesellschaft wollte keine Auskunft geben. Eine Anfrage des Tagesspiegels zum Stand des einst angekündigten Schadenersatz-Verfahrens gegen Schwarz und Körtgen blieb – offenbar wegen der vereinbarten Vertraulichkeit – unbeantwortet. Sprecher Ralf Kunkel erklärte lediglich: „Dieser Themenkomplex ist durch die Entscheidung des Berliner Landgerichts vom Oktober 2014 beendet, wonach die Kündigung des früheren Geschäftsführers Rainer Schwarz nicht gerechtfertigt war.“ Das Gericht habe „keinen Pflichtverstoß“ von Schwarz und keinen wichtigen Kündigungsgrund feststellen können. Auch eine Anfrage bei Schwarz blieb bis Redaktionschluss ohne Antwort.

Im Gerichtsverfahren um die am Ende gescheiterte Kündigung hatte der Flughafen seinem Ex-Chef vorgeworfen, Informationspflichten verletzt zu haben. Argumentiert wurde, dass es frühe Hinweise auf eine akute Gefährdung des Eröffnungstermins gegeben habe, die dem Aufsichtsrat – damaliger Vorsitzender war Klaus Wowereit – verschwiegen worden seien. Im Gegensatz dazu kam das Landgericht zum Ergebnis, dass auch der Aufsichtsrat früh im Bilde war, die Entlassung deshalb unwirksam sei. So sei spätestens „seit Februar“ 2012 für Geschäftsführung und Aufsichtsrat klar gewesen, dass ein vollautomatischer Betrieb der Entrauchungsanlage nicht möglich sein werde und für die Mensch-Maschine-Notlösung mit als Türöffner angeheuerten Hilfskräften „ein signifikantes Genehmigungsrisiko“ bestehe, wie es im Urteil hieß.

Nach dem BER-Fiasko waren die Befürchtungen noch groß, dass allein an Airlines und Gewerbetreibende ein dreistelliger Millionenbetrag gezahlt werden muss. In der ersten Kapitalspritze von 1,2 Milliarden Euro, die Berlin, Brandenburg und der Bund für die FBB Ende 2012 bewilligten, waren dafür vorsorglich noch 220 Millionen Euro kalkuliert. Fällig wurde ein Bruchteil davon, dem Vernehmen nach ein einstelliger Millionenbetrag.

Der größte Posten: Mit der Fluggesellschaft Air Berlin, die als Hauptbetroffener gilt und zunächst 48 Millionen Euro forderte, einigte man sich in einem Vergleich auf 1,8 Millionen Euro. Laut dem gerade veröffentlichten FBB-Geschäftsbericht für 2014 hat der Flughafen wegen der verschobenen Eröffnungen aktuell noch Rückstellungen über 30 Millionen Euro. Demnach sind drei Verfahren bei Gerichten anhängig.

Das Kapitel Schwarz ist für den Flughafen nun erledigt. Doch eine offene Rechnung hat das Unternehmen noch mit dem früheren, 2014 wegen einer Korruptions-Affäre gefeuerten Ex-Technikchef Jochen Großmann, der mittlerweile wegen Betruges und Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 200 000 Euro verurteilt wurde. Der Fall hatte am BER zu weiteren Verzögerungen bei der Fertigstellung und einem neuen Imageschaden geführt. Großmann wird auf Schadenersatz verklagt, bestätige Flughafensprecher Kunkel. „Die FBB macht Schadenersatzforderungen gegen Herrn Großmann geltend.“

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