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Familiengeführte Bauernhöfe sollen in Brandenburg nicht aufgrund eines Todesfalls zerschlagen werden.

© imago images/F. Anthea Schaap

Damit der Bauernhof nach dem Tod erhalten bleibt: Brandenburgs Landtag will Höfeordnung ändern

Zukünftig soll das Erbe zwischen Geschwistern einer Bauernfamilie so aufgeteilt werden, dass sich die Höfe nicht zerschlagen. Das sieht ein Gesetzesentwurf der Linken vor.

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Familiengeführte Bauernhöfe sollen in Brandenburg nicht aufgrund eines Todesfalls zerschlagen werden. Das ist das Ziel der „Brandenburger Höfeordnung“. Das seit 2019 geltende Gesetz regelt, dass der Erbe eines Bauernhofs seine Miterben, also etwa seine Geschwister, mit einem relativ geringen Geldbetrag abfinden kann.

Ziel ist es, das Erbe so aufzuteilen, dass die Höfe weiter betrieben werden können – und nicht etwa Ländereien oder Wirtschaftsgebäude verkauft werden müssen, um die Miterben zu bezahlen.

In der kommenden Woche wird sich der Brandenburger Landtag bei seiner letzten Sitzung der aktuellen Legislaturperiode erneut mit diesem Thema beschäftigen. Die parlamentarische Besonderheit: Ein Gesetzesentwurf der Opposition, in diesem Fall der Linken, wird eine Mehrheit im Parlament erhalten. „Bislang hatte die Höfeordnung den sogenannten Ersatzwirtschaftswert als Maßstab für die Abfindung an die Erben“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Brandenburger Linken, der Prignitzer Landtagsabgeordnete Thomas Domres. Durch die Reform der Grundsteuer entfällt dieser Wert jedoch ab 2025. Doch der Landesregierung war es nicht gelungen, einen neuen Maßstab zu finden.

In diese Lücke stieß die Landtagsfraktion der Linken: Künftig sollen 50 Prozent des Grundsteuerwerts eines Hofes der Maßstab sein, von dem aus die Abfindungen für die Miterben berechnet werden. „Würde der tatsächliche volle Verkehrswert eines Hofes auf die Erben aufgeteilt werden, würde das regelmäßig dazu führen, dass der Hof verkauft werden muss“, sagte Domres. „Die Höfeordnung vermeidet das, und bevorzugt den Hoferben, der den Betrieb fortführt, gegenüber den Miterben.“

Positiv reagierte der Landesbauernverband auf die geplante Gesetzesnovelle. „Ich werte das als enormen Erfolg unserer fachlichen Verbändearbeit“, so Landesbauernpräsident Henrik Wendorff .„Ich rede von einem echt ostdeutschen Weg im Umgang mit dem Hoferbe, der unsere gewachsenen Agrarstrukturen berücksichtigt und dem Hofnachfolger die Chance einräumt, die Abfindung weichender Erben finanziell leistbar zu machen.“

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