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Umstritten. In Brandenburg startet am heutigen Mittwoch ein Volksbegehren, gegen den Bau einer dritten Startbahn am BER.

© dpa

Brandenburg: Der BER muss warten

Staatsanwaltschaft Cottbus hat dringenderen Fall als Flughafen-Anzeige/Volksbegehren gegen 3.Startbahn

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Cottbus - Im Betrugs-Verdacht bei Siemens-Abrechnungen am BER-Flughafen wird die Staatsanwaltschaft Cottbus noch einige Wochen brauchen, ehe über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden werden kann. „Ich denke, dass ich Mitte September soweit sein werde“, sagte Elvira Klein, die für Wirtschaftsdelikte zuständige Oberstaatsanwältin, am Dienstag dieser Zeitung. Denn zunächst müsse sie – vor der BER-Strafanzeige – einen anderen Fall bearbeiten. „Ich muss eine Anklage in einer Haftsache vorbereiten, was Vorrang hat“, sagte sie. Es gehe um einen Anlagebetrüger, nach dem einige Jahre gefahndet worden sei, ehe dieser in Mauritius aufgespürt und ausgeliefert wurde. Der Mann sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Und nach den gesetzlichen Fristen müssen Untersuchungshäftlinge entlassen werden, wenn innerhalb von sechs Monaten keine Anklage erfolgt.

Wie berichtet hatten der Flughafen und der Siemens-Konzern selbst letzte Woche Strafanzeige wegen möglichen Betruges bei aktuellen Siemens-Abrechnungen für die Jahre 2013/2014 beim Bau des BER gestellt. Es geht um eine Summe von 1,9 Millionen Euro, bei denen der Verdacht im Raum steht, dass sie für nicht erbrachte Leistungen berechnet wurden. Die Prüfung der Anzeige selbst wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Denn das vom Flughafen und Siemens vorgelegte Material sei „sehr umfangreich“, sagte Klein. „Es sind über 1000 Seiten.“ Flughafenchef Karsten Mühlenfeld informierte am Dienstag den Aufsichtsrat per E-Mail über die Strafanzeige, mit der der Flughafen nach den Korruptions-Ermittlungen der Neuruppiner Staatsanwaltschaft um den mittlerweile insolventen Gebäudeausrüster Imtech erneut ein Fall für den Staatsanwalt wird. Im Projektausschuss des Aufsichtsrates am Vortag hatten die BER–Verantwortlichen noch kein Wort darüber verloren, was im Gremium Irritationen ausgelöst hat. Mühlenfeld verwies nun darauf, dass die Staatsanwaltschaft mit Blick auf mögliche Ermittlungen „um Stillschweigen“ gebeten habe.

Unterdessen starten in Brandenburg am heutigen Mittwoch Bürgerinitativen und Anwohner ein Volksbegehren, um am BER den Bau einer dritten Startbahn und eine Erweiterung über die bislang genehmigten 360 000 Flugbewegungen – das sind 1000 pro Tag – jährlich dauerhaft gesetzlich auszuschließen. Für einen Erfolg wären 80 000 Unterschriften nötig, die in den nächsten sechs Monaten gesammelt werden müssten. Das letzte Volksbegehren für ein verschärftes Nachtflugverbot am BER hatten 106 000 Menschen unterschrieben. Es war das erste erfolgreiche Volksbegehren in der Geschichte des Landes. Es gehe „nicht allein um die dritte Startbahn“, betonte Peter Kreilinger von der Initiative Fluglärmfreie Havelseen. „Wir wollen den Flughafen dauerhaft in seinen negativen Auswirkungen begrenzen.“ Nötig sei eine Kündigung des Staatsvertrages zur Landesplanung mit Berlin, der danach – ohne die BER-Klauseln – sofort wieder geschlossen werden könne.

Der Flughafen, so die Initiativen, dürfe nicht auf Wachstum setzen: So habe der Flughafen München, wo der Bau einer dritten Startbahn per Volksentscheid gescheitert sei, mit dem Abweisen von Flugverkehren begonnen, sagte Stefanie Waldvogel vom Bürgerverein Zeuthen. Beim Volksbegehren gehe man auch neue Wege, um die 80 000 Unterschriften auch zu schaffen. Man kooperiere eng mit dem gleichzeitig laufenden Volksbegehren gegen Massentierhaltung und habe „digital aufgerüstet“, sei etwa im Internet und der Plattform Facebook präsent. Und per QR-Code auf den Plakaten könnten direkt die nötigen Briefwahlunterlagen beantragt werden.

www.stimme-gegen-fluglärm.de

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