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Für Hotels in Brandenburg, hier das Mercure in Potsdam, fällt die 3G-Regel ab Montag weg. 

© Andreas Klaer

Update

Neue Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten in Brandenburg

Brandenburgs Kabinett hat sich am Donnerstag auf eine neue Corona-Verordnung geeinigt, die seit Freitag gilt. Die Regeln im Überblick. 

Potsdam - Brandenburg lockert die Corona-Regeln, aber vollständig aufgehoben werden sie vorerst nicht. Während die Masken- und Testpflicht in den Schulen bleibt, fällt die 3G-Regel in Hotels und Pensionen. Das Brandenburger Kabinett hat die Änderungen am frühen Donnerstagmorgen in einer digitalen Sondersitzung beschlossen. 

Streit hatte es in den vergangenen Tagen über die die Maskenpflicht an Schulen und die Regeln in Gaststätten gegeben. Während die CDU-Fraktion eher auf schnelle Lockerungen drängte, mahnten die Grünen zur Vorsicht. Doch bereits am Mittwoch hatte sich ein Kompromiss für die künftige Corona-Verordnung abgezeichnet, nun steht die Einigung. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Die neuen Regeln zur Eindämmung der Pandemie treten am Freitag (18. März) in Kraft, lösen die bisherigen Regeln ab und gelten vorerst bis 2. April. Ein Überblick. 

Welche Regeln entfallen?

Für private Zusammenkünfte gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Das gilt sowohl für Treffen im privaten, als auch im öffentlichen Raum. Der Impfstatus der Personen spielt dabei keine Rolle. Die Abstandsregeln bleiben aber bestehen. 

Auch für Großveranstaltungen fällt die Personenobergrenze und die Beschränkung der Kapazität. Ebenfalls abgeschafft wird die Nachweispflicht des Impf-, Genesenen- oder Teststatus für körpernahe Dienstleistungen, in Hotels und Pensionen, bei Busreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge. Wer also künftig im Hotel übernachten will, muss keinen Nachweis mehr vorlegen. 

Auch die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung bei Besuchern in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen entfällt. 

Wo gilt die 3G-Regel?

Bestehen bleibt die 3G-Nachweispflicht hingegen in Gaststätten, beim Hallensport, in Kultureinrichtungen und Schwimmbädern. Besucher von Kinos, Theatern, Restaurants oder Messen müssen also auch weiterhin nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen Testnachweis vorlegen. 

Bei Großveranstaltungen und in der Prostitution gilt künftig die 3G-Regel. Somit ist der Zugang auch mit einem tagesaktuellen Test möglich - bislang galt hier 2G. 

Wo gilt die 2G-Regel?

Feiern ohne Extra-Test: Für Diskotheken, Clubs und Festivals gilt ab Freitag die 2G-Regel. Wer tanzen gehen möchte, muss also geimpft oder genesen sein, braucht aber anders als bislang keinen zusätzlichen aktuellen Test. 

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Wo gilt die medizinische Maskenpflicht?

In vielen Einrichtungen und bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht bestehen, es reicht aber eine medizinische Maske. Dies gilt bei Gottesdiensten, Hochzeiten und Bestattungen und körpernahen Dienstleistungen. Auch in Hotels und Restaurants, in den Umkleidebereichen von Sporthallen, Indoor-Spielplätzen und Seminarhäusern muss eine medizinische Maske getragen werden. Gleiches gilt in Schulbussen und für Kinder unter 14 Jahren im öffentlichen Nahverkehr.

Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht?

Aufrecht erhalten wird die FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen, im öffentlichen Nahverkehr und in kulturellen Einrichtungen. Die Staatskanzlei nennt in ihrer Mitteilung unter anderem Museen, Galerien, Theater, Konzerthäuser und Kinos. Auch bei Großveranstaltungen bleibt die FFP2-Maske Pflicht. Gleiches gilt beim Besuch von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. 

Was gilt in Schulen und Kitas?

Die bestehenden Regeln in Schulen und Kitas werden vorerst nicht verändert. Auch weiterhin müssen sich Schüler:innen dreimal wöchentlich zu Hause testen und in der Schule den Nachweis vorlegen. Geimpfte und genesene Kinder und Jugendliche sind ausgenommen. Lehrer und Mitarbeiter in den Schulen müssen sich täglich testen. Sowohl die Schüler:innen als auch die Lehrer:innen müssen im Innenbereich eine medizinische Maske tragen. Kitakinder ab dem ersten Geburtstag müssen sich zweimal wöchentlich zu Hause testen.

Wie begründet das Kabinett die Regeln?

Sowohl Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) als auch Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) und Innenminister Michael Stübgen (CDU) argumentieren mit der aktuellen Infektionslage. „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei“, sagte Nonnemacher laut Mitteilung mit Verweis auf die Hospitalisierungs-Inzidenz, die seit mehr als zwei Wochen bei Warnstufe Rot liegt. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen klagten zudem über große Personalausfälle. „In einer solchen Situation brauchen wir selbstverständlich weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen“, so Nonnemacher weiter. Auch Stübgen präsentierte die neue Verordnung als Zwischenschritt: „In zwei Wochen enden die meisten pandemiebedingten Beschränkungen, einige Lockerungen können wir heute schon vornehmen.“ Woidke stellte ebenfalls ab dem 2. April weniger strenge Regeln in Aussicht. „Danach werden voraussichtlich die wesentlichen Einschränkungen aufgehoben“, so der Ministerpräsident. 

Wie ist die Infektionslage?

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Brandenburg steigt weiter an. Mit knapp 8500 gemeldeten Neuinfektionen am Donnerstag lag der Wert bei 1582 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner. Die Hospitalisierungs-Inzidenz blieb annähernd stabil bei 6,72, ist damit aber immer noch im roten Bereich. Es wurden zwölf weitere Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-Infektion gemeldet. 

Gab es Reaktionen auf die neuen Regeln?

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann lobte vor allem die wegfallende 3G-Regel für Hotels, Friseure und Fußpflege. „Es ist kein Geheimnis, dass wir uns mehr gewünscht hätten“, so Redmann. Der Vorsitzende der oppositionellen Fraktion BVB/Freie Wähler, Péter Vida, nannte die neue Verordnung „enttäuschend und schockierend“. Die Auslastung in Krankenhäusern rechtfertige derart strenge Maßnahmen nicht. Der gesundheitspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Ronny Kretschmer, zeigte sich dagegen zufrieden – und mahnte, weitere Lockerungen ab 2. April müssten genau geprüft werden. 

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