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Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall: AfD nimmt Klagen gegen das Land Brandenburg zurück
Mitte Januar sollte vor dem Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt werden. Dazu kommt es nun nicht. An ihrer Klage gegen die Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hält die Partei aber fest.
Stand:
Die Brandenburger AfD hat überraschend zwei ihrer Klagen gegen das Land Brandenburg zurückgenommen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitagabend mit. Am 14. und 15. Januar waren Termine für die mündliche Verhandlung in der Streitsache angesetzt – die sind jetzt obsolet. Die Klageverfahren wurden eingestellt.
Laut Gericht verfolgt die Partei zwei Klagen gegen das dem Verfassungsschutz vorstehende Innenministerium nicht mehr weiter. Mit der ersten Klage wollte die AfD gegen die Erwähnung der Partei in den Brandenburger Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 sowie der dazugehörenden Pressemitteilung vorgehen. Die zweite Klage richtete sich gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Beobachtungs- beziehungsweise Verdachtsfall und die dazugehörende Pressemitteilung aus dem Jahr 2020.
Weiter anhängig ist laut Gericht aber die Klage der Brandenburger AfD gegen die später erfolgte Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung.
Die Debatte um die Hochstufung hatte im Mai 2025 zum Rücktritt von Innenministerin Katrin Lange (SPD) geführt. Sie hatte den Leiter der Verfassungsschutzabteilung, Jörg Müller, entlassen, weil dieser sie nicht ordnungsgemäß über die Hochstufung informiert habe. Auch innerhalb der SPD stellten sich jedoch viele hinter Müller.
Im August stellten der neue Innenminister René Wilke (SPD) und Müllers Nachfolger Wilfried Peters schließlich das Hochstufungsgutachten vor. Grundaussagen des 142 Seiten starken Papiers: Die Brandenburger AfD, bei Umfragen stärkste Kraft im Land, verstoße aufgrund einer zunehmenden Radikalisierung gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip. Die Partei sei „in hohem Maße fremdenfeindlich und zum Teil rassistisch“. Die Partei sei auf einem Kurs, „den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören zu wollen“. Die AfD wies die Vorwürfe zurück und reichte Klage ein.
AfD: Rücknahme ist ein formaler Schritt
„Mit der inzwischen erfolgten Einstufung als ‚gesichert rechtsextrem‘ haben sich die früheren Klagen gegen die Beobachtung als Verdachtsfall erledigt“, erklärte Brandenburgs AfD-Chef René Springer am Freitag. Der Verfassungsschutz selbst habe die rechtliche Lage verändert und damit die Grundlage dieser Verfahren entzogen.
„Unsere Klagerücknahme ist ein formaler Schritt nach der politisch motivierten Eskalation“, sagte Springer. Zudem sei eine Verfahrensdauer von über fünf Jahren mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz kaum vereinbar, so der AfD-Parteichef. Die entscheidende Frage bleibe die neue Einstufung. Und die werde weiterhin gerichtlich überprüft. Die AfD akzeptiere nicht, „dass ein weisungsgebundener Inlandsgeheimdienst zur Waffe gegen die stärkste Oppositionskraft“ gemacht werde.
Wilke: AfD zeigt wahres Gesicht
Völlig anders äußerte sich Innenminister Wilke. „Durch die Rücknahme dieser Klagen hat die Spitze des AfD-Landesverbandes so deutlich ihr wahres Gesicht gezeigt wie selten zuvor“, sagte Wilke unserer Redaktion. „Die Wahrheit ist, dass eine Partei nur dann auf dem Boden des Grundgesetzes und der Gewaltenteilung steht, wenn sie nach einer derartigen Einstufung durch den Verfassungsschutz dagegen klagt, das Urteil tatsächlich will und nach Erlass ernst nimmt.“
Dafür müsste sie aber sicher sein, vor Gericht Recht zu bekommen. Diese Sicherheit habe die Brandenburger AfD aber nicht. „Ich hoffe sehr, dass recht bald ein Verhandlungstermin zur Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch angesetzt wird“, sagte Wilke. Er sei sehr gespannt, ob die Partei diesen Termin dann wahrnehme. „Wer tatsächlich demokratisch verfasst ist, würde ein Urteil wollen.“
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