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Brandenburg: Experten: Trotz Länder-Veto CO2-Lager Umweltverbände warnen vor CCS-Gesetz

Potsdam - Kohlendioxid-Lager sind trotz einer Länder-Ausstiegsklausel keineswegs ausgeschlossen und damit auch in Brandenburg möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag der Umweltverbände Bund und Nabu.

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Potsdam - Kohlendioxid-Lager sind trotz einer Länder-Ausstiegsklausel keineswegs ausgeschlossen und damit auch in Brandenburg möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag der Umweltverbände Bund und Nabu. Damit wachsen zwei Wochen vor der abschließenden Abstimmung zum CCS-Gesetz im Bundesrat die Zweifel, ob die vorgesehene Länderklausel ausreicht, um unterirdische Kohlendioxid-Lager praktisch zu verhindern. Und ob die Absage von Brandenburgs rot-roter Regierung an CCS-Lager, sollte die Klausel bestehen bleiben, haltbar ist.

Die Regelung, mit der jedes Bundesland die Speicherung von klimaschädlichem CO2 auf bestimmtem Gebiet für unzulässig erklären kann, war auf Druck von Niedersachsen und Schleswig-Holstein in das Gesetz geschrieben worden. Brandenburgs rot-rote Landesregierung fordert hingegen eine bundeseinheitliche Regelung. Sie unterstützt die CCS-Pläne des Energiekonzerns Vattenfall, der in Ostbrandenburg CO2 aus der Verstromung von Lausitzer Braunkohle verpressen will. Für den Fall, dass die Länderklausel wie vorgesehen kommt, will SPD-Regierungschef Matthias Platzeck die CCS-Pläne fallen lassen, hält aber an der klimaschädlichen Braunkohleverstromung fest. Im Bundesrat versucht Brandenburg nun abermals, die Klausel zu kippen, was regierungsintern als chancenlos angesehen wird.

Dem Gutachten zufolge können die Länder CO2-Lager auf ihrem Gebiet nicht zuverlässig verhindern, weil das Länder-Veto keine ausreichende Rechtssicherheit bietet. „Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten“, sagte Bund-Energieexpertin Tina Löffelsend. Die CO2-Lagerung lasse sich nicht pauschal für das gesamte Landesgebiet ausschließen, sondern ein Landesgesetz müsse für jede potenzielle Lagerstätte eine objektive Abwägung treffen. Dies bedeute aufwendige Verfahren und mache einzelne Verbote vor Gericht angreifbar, wenn etwa „die kritische Bewertung einer Lagerstätte durch die Landesregierung im Widerspruch zu einer ursprünglich positiven Bewertung für CO2-Lagerung durch die Bundesbehörden steht“, heißt es im Gutachten. Zudem könnten Speicher faktisch zunächst nur für sechs Jahre ausgeschlossen werden, weil das CCS-Gesetz einen rechtlichen Rahmen für die „Erprobung und Demonstration“ der Technologie liefere. Für Ende 2017 ist eine Evaluation vorgesehen, nach der dann ein endgültiges CCS-Gesetz erlassen werden kann.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat indes ihre Kritik an Brandenburgs Energiepolitik erneuert. Bischof Markus Dröge sagte bei einem Treffen mit Platzecks Kabinett zwar Unterstützung für die Energiewende zu. Zugleich halte er „den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung für ökologisch notwendig“. Die CCS-Technologie sei nicht ausgereift genug, um Risiken auszuschließen. Alexander Fröhlich

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