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Brandenburg: Fall Jennifer: Warten auf das Gutachten

Neuruppin – Noch immer kann die Staatsanwaltschaft Neuruppin ihre Ermittlungen gegen die Eltern, die die 13-jährige Jennifer aus Lübbenow (Uckermark) jahrelang versteckt hielten, nicht abschließen. Unklar ist weiterhin, „ob ihre Reifeverzögerung oder Behinderung“ der geistig behinderten Jennifer „darauf zurückzuführen ist, dass sie nicht genügend gefördert wurde“, sagte Staatsanwältin Sigrid Komor den PNN.

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Neuruppin – Noch immer kann die Staatsanwaltschaft Neuruppin ihre Ermittlungen gegen die Eltern, die die 13-jährige Jennifer aus Lübbenow (Uckermark) jahrelang versteckt hielten, nicht abschließen. Unklar ist weiterhin, „ob ihre Reifeverzögerung oder Behinderung“ der geistig behinderten Jennifer „darauf zurückzuführen ist, dass sie nicht genügend gefördert wurde“, sagte Staatsanwältin Sigrid Komor den PNN. Ein erstes Gutachten hatte diese Frage nicht ausreichend beantwortet, organische Hirnschäden oder genetische Defekte allerdings auch nicht festgestellt. Hinweise auf körperliche oder sexuelle Misshandlungen gab es nicht.

Dennoch schließen die Ermittler nicht aus, dass mangelnde Förderung vorhandene körperliche und geistige Defizite des Kindes verstärkt haben könnte. Über die Ursache von Jennifers Behinderung konnten die Ermittler jedenfalls keine Rückschlüsse aus dem ersten Gutachten ziehen. Nun soll ein zweites medizinisches Gutachten Aufschluss bringen. Staatsanwältin Komor erwartet es frühestens im November. Erst dann könne bewertet werden, inwieweit das Verhalten der Eltern strafrechtlich relevant sei.

Die Eltern hatten, wie mehrfach berichtet, Jennifer über Jahre versteckt gehalten. Sie ging nie zur Schule und wurde offenbar auch nie einem Arzt vorgestellt. Nach einem anonymen Hinweis holten die Behörden das Mädchen im Juli aus dem Elternhaus in Lübbenow, es trug Windeln und zeigte autistisches Verhalten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Eltern wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht und der Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Mitte September war die 13-Jährige nach rund zwei Monaten aus einer Klinik entlassen worden. Inzwischen besucht Jennifer eine Schule mit Sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Uckermark-Landrat Klemens Schmitz (parteilos) sagte jüngst: „Die neue Situation bereitet ihr keine Probleme.“

Die Familie des Mädchens ist inzwischen innerhalb der Uckermark umgezogen, bestätigte die Sprecherin des Landratsamtes, Ramona Fischer. Jennifers zwei Geschwister seien ordnungsgemäß in ihren neuen Schulen angemeldet, Jugendamt und Schulleitung arbeiteten intensiv zusammen. Auch Jennifers Eltern verhielten sich äußerst kooperativ und würden professionell beraten und betreut, so Fischer. Selbst als Jennifer im Krankenhaus war, hätte die Familie engen Kontakt zu der 13-Jährigen gehalten.

Für die Betreuer bleibt das Verhalten der Eltern aber ein Rätsel – erst verstecken sie ihr Kind jahrelang und belügen auch das Jugendamt; dann zeigen sie sich aufgeschlossen gegenüber den Familienhelfern und sorgten sich auch um ihre Tochter, als diese im Krankenhaus war.

Das Erziehungsrecht für die beiden im Haushalt der Eltern verbliebenen Kinder steht wegen des Umgangs mit Jennifer aber nicht in Frage. „Wir warten ab, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben und kümmern uns jetzt vorrangig um die Familie.“ Alexander Fröhlich

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