Brandenburg: Falsche Tatsachen
Neue Vorwürfe gegen Justizministerin Blechinger
Stand:
Potsdam - Neue Vorwürfe gegen Brandenburgs CDU-Justizministerin Beate Blechinger: Wie die RBB-Sendung „Brandenburg aktuell“ am Freitagabend berichtete, operiert Blechinger sogar mit falschen Tatsachenbehauptungen – um das Justizministerium gegen den immer noch nicht ausgeräumten Vorwurf der „Vorzensur“ und des „Eingriffs in die Pressefreiheit“ in Schutz zu nehmen. Das Ministerium war in die Kritik geraten, weil es der RBB-Journalistin Gabi Probst den Besuch eines Häftlings in der JVA Brandenburg verweigert hatte – und in internen Aktenvermerken die Journalistin sogar diskreditierte.
Als Beleg für seine Vorwürfe, dass die Ministerin mit unwahren Tatsachen argumentiert, präsentierte der Sender ein offizielles Schreiben Blechingers an „Brandenburg aktuell“. Darin behauptet die Ministerin, dass Probst nur in einem einzigen Fall der Besuch in der Haftanstalt Brandenburg an der Havel verweigert worden war. „Im Übrigen spricht auch die Tatsache, dass die kritische Berichterstattung von Frau Probst über die JVA Brandenburg in keinem anderen Fall zur Ablehnung eines Gesprächswunsches geführt hat, für die vorurteilsfreie und offene Pressearbeit des Justizministeriums“, heißt es wörtlich. Das ist nach Darstellung von „Brandenburg aktuell“ und Probst falsch. „Ich habe sieben Anfragen gestellt, nur zwei wurden genehmigt“, sagte die RBB-Journalistin auf Anfrage, die Skandale über korrupte und prügelnde Vollzugsbedienstete in der Haftanstalt Brandenburg an der Havel aufgedeckt hatte und dafür mit dem Medienpreis des Deutschen Anwaltsvereins ausgezeichnet wurde. In dem Brief geht Blechinger mit keinem Wort auf den umstrittenen Vermerk in Ministeriumsakten ein, in dem der Journalistin attestiert wird, dass sie „schon von Berufswegen und nach ihrem eigenen Selbstverständnis die möglichst sensationsträchtige Medienberichterstattung anstrebt“. Eine Entschuldigung bei Probst hat Blechinger bislang abgelehnt, obwohl dies selbst der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Anwalt Ralf Holzschuher angesichts der „Verunglimpfung“ der Journalistin dringend angeraten hatte. Der Deutsche Journalistenverband sieht den Vermerk als Beleg an, dass mit dem Besuchsverbot kritische Berichterstattung behindert werden sollte.
Blechinger hingegen argumentiert in dem Schreiben damit, dass „die Möglichkeiten, über alle brandenburgischen Justizvollzugsanstalten zu berichten“, in dieser Legislaturperiode „so umfangreich und unkompliziert wie nie zuvor“ seien. „Darin wird sich auch künftig nichts ändern.“ Blechinger kündigt eine neue „kurz vor Inkraftsetzung stehende“ Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit der Justiz mit Medien an, die „das Genehmigungsverfahren für die Berichterstattung über und aus Vollzugsanstalten weiter vereinfachen und dezentralisieren soll“. Allerdings schreibt Blechinger selbst, es werde „auch zukünftig in Ausnahmefällen erforderlich sein, Journalisten bestimmte Gefangenenkontakte nicht zu erlauben“.
Wegen des Eingriffs in die Pressefreiheit haben bereits der Deutsche Journalistenverband, die Brandenburger Landespressekonferenz, die PDS und die Grünen protestiert. Es ist nicht das erste Mal, dass solche Vorwürfe gegen Brandenburgs Justiz laut werden. Ende 2005 hagelte es in der „Cicero-Affäre“ – der Durchsuchung von Redaktionsräumen des Magazins in Potsdam durch die Staatsanwaltschaft – sogar bundesweite Schlagzeilen. Thorsten Metzner
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: