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Kranz-Brand. Das Feuer brach in Nußbaums Büro aus. Der Schaden: 300 000 Euro.

© Robert Schlesinger/dpa

Brandenburg: Feuer mit Folgen

Adventskranz-Brand: Berlins Finanzsenator Nußbaum droht eine Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung

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Berlin - Das Büro ist längst renoviert, der Rauch verflogen. Aber zu den Akten gelegt worden ist der Adventskranz-Brand am 15. Dezember vorigen Jahres im Arbeitszimmer des Finanzsenators Ulrich Nußbaum (parteilos) nicht. Im Gegenteil: Nußbaum droht eine Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abgeschlossen, sagte deren Sprecher Martin Steltner. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, stehe „unmittelbar bevor“.

Doch was heißt das? Offenbar haben die Ermittlungen ergeben, dass der Senator es versäumt hatte, die Adventskranz-Kerzen auszupusten, als er ging. In seiner Verwaltung hieß es dazu: „Der Finanzsenator hat sein Büro am Freitagnachmittag gegen 17 Uhr für einen Außentermin verlassen. Eine Erinnerung daran, ob zu diesem Zeitpunkt eine Adventskerze brannte, hat der Finanzsenator nicht.“

Möglich ist, dass es zur Anklage kommt. Dann stünden dem Finanzsenator harte Zeiten bevor, wenn er politisch unter Druck gerät. Denkbar sei auch, dass das Verfahren gegen die Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird. Die dritte Variante ist ein Strafbefehl, der gegen ihn erhoben wird, ohne eine Gerichtsverhandlung. „Ich glaube nicht, dass es zur Anklage kommt. So etwas kann jedem von uns passieren“, mutmaßt ein Justizexperte. Eine Vorstrafe müsse der Senator ohnehin nicht befürchten: Dazu müsste er zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden.

Aus „Respekt vor der abschließenden richterlichen Entscheidung“ wollte Nußbaum das Verfahren nicht kommentieren. Allerdings ließ er mitteilen, dass ihm daran gelegen sei, allen Betroffenen, auch den Mitarbeitern, die Belastungen weiterer Ermittlungen und möglicherweise einer Gerichtsverhandlung zu ersparen – was deutlich macht, welche Variante er bevorzugt. Der Schaden, den der Brand verursacht hat, ist doch höher als zunächst angenommen: 300 000 Euro beträgt er laut Staatsanwaltschaft. Das dürfte in etwa einem komplett abgebrannten Einfamilienhaus entsprechen. Anfangs war einmal von 30 000 Euro die Rede.

Dichter Qualm war am frühen Nachmittag des 15. Dezember aus dem Dachgeschoss der Finanzverwaltung in der Klosterstraße gedrungen, Fensterscheiben zersprangen. Die Wachleute der gegenüberliegenden niederländischen Botschaft riefen die Feuerwehr. Die Ursache des Brandes, der Adventskranz, war rasch gefunden worden. Auch der Senator persönlich war sofort herbeigeeilt, nachdem er von dem Desaster erfahren hatte. Um die Instandsetzung des Büros hat sich die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM)als Vermieter des landeseigenen Gebäudes gekümmert. Die Kosten wurden laut Finanzverwaltung von der Gebäudeversicherung getragen.

Erst rund ein halbes Jahr zuvor hatte es bei Nußbaums Chef, dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) gebrannt, – allerdings in dessen Privatwohnung. Der Grund: Der Lebensgefährte hatte eine Matratze per Zigarette in Brand gesetzt. Tanja Buntrock

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