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HBS-Skandal: Bericht zu Rechtsverstößen zulässig: Förderbank ILB unterliegt erneut dem rbb

Potsdam - Brandenburgs Förderbank ILB musste erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken – wieder beim Versuch, Presseberichte über rechtswidrige Fördermittelvergaben zu unterbinden. Im konkreten Fall geht es um den Förderskandal um die Firma Human Biosciences (HBS), die in Luckenwalde angeblich ein Werk für moderne Wundpflaster errichten wollte.

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Potsdam - Brandenburgs Förderbank ILB musste erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken – wieder beim Versuch, Presseberichte über rechtswidrige Fördermittelvergaben zu unterbinden. Im konkreten Fall geht es um den Förderskandal um die Firma Human Biosciences (HBS), die in Luckenwalde angeblich ein Werk für moderne Wundpflaster errichten wollte. Tatsächlich handelte es sich um später gerichtsfest verurteilte Betrüger. Die ILB und das Wirtschaftsministerium hatten es ihnen in den Jahren 2011 und 2012 leicht gemacht, sich 6,5 Millionen Euro Fördergeld und mehr als 4 Millionen Euro an Investitionszulagen beim Finanzamt zu erschleichen. Darüber berichtete auch der rbb – konkret über Rechtsverstöße, weil beide keine Originalbelege für Ausgaben vom Investor verlangt hatten.

Die ILB klagte mithilfe eines bekannten Berliner Medienrechtlers, der Sender solle dies unterlassen, ihr Ansehen werde herabgesetzt. Zuerst wies die Pressekammer des Landgerichts Berlin die Klage der Förderbank Anfang Januar ab. Vor einer Woche entschied nun auch das Kammergericht als nächste Instanz nach einer Beschwerde der ILB ähnlich. Die von der ILB beklagten Äußerungen im rbb-Bericht seien vom Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt, denn sie enthielten keine unwahren Tatsachenbehauptungen. Und ob sich ILB und Ministerium Originalbelege hätte vorlegen lassen müssen, sei durch Auslegung und rechtliche Bewertung zu ermitteln, was wiederum kein Beweis sei, befand das Kammergericht.

Mit der Auslegung von Förderregeln in Land und EU nahmen es ILB und Wirtschaftsministerium im HBS-Förderskandal offenbar nicht so genau, beide hielten sich nicht an die Vorgaben. Das hatte die beim Finanzministerium angesiedelte Prüfbehörde für EU-Fördergeld damals festgestellt. Förderbank und Ministerium interpretierten die Förderregeln sehr weit, dabei waren sie laut Prüfbehörde gar nicht „auslegungsbedürftig“. Hätten sie von Beginn an, wie es im Zuwendungsbescheid, aber auch durch die Vorschriften von Land und EU vorgesehen ist, Originalbelege verlangt, wäre das Geld 2011 und 2012 nie ausgezahlt worden.

Die Bedenken der Prüfer sind später zumeist ausgeräumt worden, der Investor legte gefälschte Belege vor und trickste. Der Dissens mit der ILB, ob Originale nötig sind, bestand aber fort. Und um Probleme mit der EU, also noch tiefere Prüfungen aus Brüssel und den Verlust eines ganzen Fördertopfs zu verhindern, wurde das HBS-Projekt Ende 2015 von Brandenburgs EU-Förderliste wieder gestrichen. Den Verlust zahlt jetzt der Brandenburger Steuerzahler.

Die Ergebnisse der EU-Prüfer im Finanzministerium waren erst jüngst im Haushaltskontrollausschuss des Landtags bekannt geworden. Am kommenden Dienstag befasst sich der Wirtschaftsausschuss in einer Sondersitzung erneut mit dem HBS-Skandal.Alexander Fröhlich

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