zum Hauptinhalt

Brandenburg: Gedenkzug: Netzagentur gibt der Bahn recht

„Zug der Erinnerung“ machte gestern Station in Rathenow

Stand:

Berlin/Rathenow - Der „Zug der Erinnerung“ darf nicht im Berliner Hauptbahnhof Station machen. Dies hat gestern die Bundesnetzagentur entschieden. Die Kontrollbehörde bestätigte damit die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, den von einer Dampflokomotive gezogenen Gedenkzug aufgrund geltender Sicherheitsbestimmungen nicht in den Hauptbahnhof einfahren zu lassen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, appellierte aber zugleich an Bahnchef Hartmut Mehdorn, einen Halt der mobilen Ausstellung zur Verstrickung der Bahn in die Verbrechen der Nazis am Hauptbahnhof zu erlauben. Es solle ermöglicht werden, den Zug „an prominenter Stelle in der deutschen Hauptstadt zu zeigen“. Kurth sagte außerdem, dass das Eisenbahnrecht „nicht geeignet“ sei, den Konflikt zu lösen. Der Sprecher des Vereins „Zug der Erinnerung“, Hans-Rüdiger Minow, wertete diesen Appell als Erfolg. „Jetzt bedarf es eines politischen Eingriffs, um das Gedenken an diesem Ort zu ermöglichen“, sagte er. Wo der Zug am Sonntag einfahren werde, wenn sich die Bahn weiter weigert, wisse er noch nicht.

Inzwischen macht der „Zug der Erinnerung“ seit gestern Station in Brandenburg. An ihrem ersten Halt in Rathenow (Havelland) stieß die Schau auf eine sehr gute Resonanz, wie ein Stadtsprecher sagte. Allein am Vormittag seien 25 Schulklassen gekommen. Die in Eisenbahnwaggons untergebrachte Ausstellung zeigt Fotos und Filmsequenzen, in denen Überlebende von der Zustellung der Deportationsbescheide und den Weg in die Konzentrationslager berichten. pjh/dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })