zum Hauptinhalt

Von Matthias Matern: Genehmigung steht weiterhin aus

Der niederländische Investor der geplanten Schweinemastanlage in der Uckermark muss zusätzliche Gutachten nachliefern

Von Matthias Matern

Stand:

Potsdam/Haßleben - Der Streit um den geplanten Schweinemastbetrieb im uckermärkischen Haßleben hält weiter an. Obwohl der niederländische Investor Harry van Gennip bereits im vergangenen Sommer nach Gesprächen mit dem Brandenburger Landesumweltamt sein Konzept erneut überarbeiten ließ, ist das Genehmigungsverfahren der Behörde noch immer nicht abgeschlossen. „Wir müssen noch weitere Gutachten nachliefern, etwa zum Brandschutz“, erklärte van Gennips Unternehmensberater, Helmut Rehhan, gestern auf Nachfrage. In rund zwei bis drei Wochen aber würden die notwendigen Unterlagen beisammen sein. Kritik äußerte das Landesumweltamt unter anderem an der vorgesehen Ableitung des Regenwassers, am Lärmschutzkonzept und am Fehlen einen Umgehungsstraße.

Um den geplanten Mastbetrieb herrscht seit Jahren Streit in der Uckermark. Während Befürworter vor allem auf neue Arbeitsplätze hoffen, befürchten Gegner schwere Folgen für die Umwelt und eine erhebliche Lärm- und Geruchsbelästigung für die Anwohner. Ursprünglich wollte van Gennip auf dem Gelände eines ehemaligen DDR-Mastbetriebs rund 84 000 Tiere einstallen. Das überarbeitete Konzept sieht nun lediglich etwa 67 000 Schweine vor. „Wir rechnen fest mit einer Genehmigung“, gibt sich Rehhan siegessicher. Sollte die Zusage kommen, könne der Betrieb innerhalb von drei Tagen aufgenommen werden.

Neben Anlagen in den Niederlanden betreibt van Gennip auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Schweinemast-Betriebe. Auch im Nachbarland Sachsen-Anhalt tritt Rehhan als Berater des Niederländers auf, war dort zudem von 1994 bis 1996 Landwirtschaftsminister. Im Zusammenhang mit einem weiteren Vorhaben van Gennips in Mahlwinkel, nördlich von Magdeburg, ist Rehhan im vergangenen Jahr wegen Bestechung zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden. Sowohl das Amtsgericht Wolmirstedt als auch das Landgericht Magdeburg sah es als erwiesen an, dass Rehhan der Bürgermeisterin von Mahlwinkel 20 000 Euro Bestechungsgeld angeboten habe, um sich für den Bau einer Schweinemastanlage einzusetzen. Mittlerweile ist Rehhan in Revision gegangen. „Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“

Indes erneuert die Brandenburger Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen) ihre Kritik an Großmastanlagen, wirft zudem der Landesregierung vor, durch Förderungen die Industrialisierung der Landwirtschaft voranzutreiben und so Arbeitsplätze zu vernichten. Laut Untersuchung des Statistischen Bundesamtes, hätten in den vergangenen Jahren bundesweit bereits viele kleine landwirtschaftliche Betriebe die Schweinemast eingestellt. „Während die Zahl der Betriebe sinkt, steigt die Größe der Schweinebestände.“ Mit durchschnittlich 772 Tieren pro Betrieb gehöre Brandenburg zu den Spitzenreitern. „Für die Anlage in Haßleben liegt meines Wissens jedenfalls kein Förderantrag vor“, sagt Annegret Frenzel, vom Referat „Einzelbetriebliche Förderung“ im Brandenburger Landwirtschaftsministerium. Unterstützt würden zudem generell nur Investitionen bis 1,5 Millionen Euro. Ein Großbetrieb lasse sich damit kaum errichten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })