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Zerfallene Häuser auf dem ehemaligen Kasernengelaende in Potsdam-Krampnitz.

© dapd

Krampnitz-Affäre: Gericht bremst Rot-Rot

Seit 2010 prüft ein Untersuchungsausschuss, ob in Brandenburg Immobilien des Landes zu billig verkauft wurden. Nun streiten sich Regierung und Opposition erbittert um die Fortsetzung der Arbeit.

Potsdam - In der Krampnitz-Affäre ist jetzt Brandenburgs Landesverfassungsgericht eingeschaltet. Es wurde nach PNN-Informationen vor wenigen Tagen von den Oppositionsfraktionen CDU und Grüne angerufen, um die von der rot-roten Regierungskoalition für den heutigen Dienstag geplante Beendigung des Landtags-Untersuchungsausschusses per einstweiliger Anordnung zu verhindern. Das höchste Gericht des Landes nimmt die Klage ernst. Es hat dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses Sören Kosanke (SPD) am Montag in einem Schreiben die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 17. Januar 2014, 12 Uhr, eine Stellungnahme abzugeben.

Mit dieser vom Verfassungsgericht gesetzten Frist – vorher entscheidet es demnach auf keinen Fall – muss die für heute von Rot-Rot angekündigte Verabschiedung des von Kosanke vorgelegten Abschlussberichtes gestoppt werden, es sei denn, die Koalitionsfraktionen provozieren eine Brüskierung des Gerichtes. SPD und Linke wollen den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des Verkaufs der Krampnitzer Kaserne und weiterer Landesimmobilien möglichst schnell, und damit weit vor der Landtagswahl am 14. September 2014, beendet haben. Kosanke hatte den 419-Seiten-Entwurf überraschend am 2. Januar 2014 vorgelegt und als „Vertrauliche Verschlusssache“ deklariert. Der Entwurf kommt zum Ergebnis, dass es bei den Verkäufen der früheren Militärliegenschaften in Potsdam-Krampnitz, wo das Rathaus jetzt einen neuen Stadtteil plant, wie auch bei den Fällen Oranienburg und in Bad Saarow keine Regelverstöße gegeben hat und dem Land kein Schaden entstanden ist. Wegen der Fälle Oranienburg und Bad Saarow laufen allerdings noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Und CDU wie Grüne pochen darauf, dass von dem 2010 vom Landtag beschlossenen Untersuchungsauftrag noch nicht alles abgearbeitet worden sei und weiterer Aufklärungsbedarf bestehe. Wenn der Untersuchungsausschusses durch SPD und Linke beendet werde, hatten beide Fraktionen bereits eine Organklage vor dem Landesverfassungsgericht angedroht. Der Vorgriff darauf ist das eingefädelte Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Darin wird die Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines weiteren Zeugen – des Stadtplanungsamtsleiters von Oranienburg – durch die Koalitionsmehrheit von SPD und Linken im Untersuchungsausschuss am 19. November beanstandet, die Kosanke auch danach nicht begründet und allein auf die Mehrheiten verwiesen habe. Man brauche nicht tatenlos zuzusehen, „wenn durch eine verfassungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen der Zweck der Untersuchung in Gefahr gerät“, heißt es in der Klage von CDU und Grünen. 

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