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Zu laut? Seit Donnerstag verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wieder zu BER-Flugrouten. Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow (Teltow-Fläming) klagt gegen die Routen, die bei Starts nach Westen von der Nordbahn geflogen werden sollen.

© dpa

Brandenburg: Gericht prüft Fluglärm über Blankenfelde

OVG entscheidet, ob der am stärksten vom BER betroffene Ort doppelt belastet werden darf

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Berlin – Am künftigen Hauptstadtflughafen BER steht erneut eine Flugroute auf dem Prüfstand: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhandelt seit Donnerstagmorgen über die künftigen Belastungen für den Ort, der am stärksten von Fluglärm mit extremen Pegeln betroffen sein wird. Es geht um die Gemeinde Mahlow-Blankenfelde, 25 000 Einwohner, der knapp drei Kilometer neben der BER-Nordbahn liegt. Der Flughafen wurde so gebaut, dass künftig alle landenden Flugzeuge, in Spitzenzeiten im Vier-Minuten-Takt, ohnehin Blankenfelde in niedriger Höhe überfliegen müssen.

Blankenfelde-Mahlow hat nun das für die Festlegung der Flugrouten zuständige Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) vor dem OVG verklagt, weil direkt über den Ort auch zwei Abflugrouten führen, obwohl nach den Starts der Ort durchaus nördlich umflogen werden könnte. Bürgermeister Ortwin Baier (SPD) hält die Flugroute deshalb für rechtswidrig. Das Gericht will, wie der Vorsitzende Richter Roger Fieting sagte, möglichst noch am Donnerstag ein Urteil verkünden.

Der gleiche OVG-Senat hatte bereits mehrere spektakuläre BER-Urteile gefällt. Er stoppte das vorher systematisch rechtswidrige Billigs-Schallschutzprogramm des Flughafens, das von 140 Millionen Euro nun um 591 Millionen Euro aufgestockt werden musste. Er kippte die Wannsee-Route, die direkt über den Forschungsreaktor führt, bestätigte hingegen die über Natur- und Wasserschützgebiete führende Müggelseeroute im Südosten Berlins. Anders als bei Wannsee- und Müggelsee-Route gehe es in Blankenfelde „erstmals um Lärm oberhalb der Unzumutbarkeitsschwelle“, erläuterte Fieting. Daher sei ein besonderes Prüfprogramm nötig. Es seien „weniger Menschen, aber stärker betroffen“.

Sollte sich Mahlow-Blankenfelde durchsetzen, müssten nach dem Start andere Orte überflogen werden, stärker im Norden, wodurch zum einen Berlin-Lichtenrade betroffen wäre. Zum anderen wäre es nach Aussagen von BAF-Direktor Nikolaus Herrmann auch nicht ausgeschlossen, dass eine etwaige neue Route im weiteren Verlauf auch wieder über die Region Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf führen könnte. „Das ist nicht ganz aus der Luft gegriffen“, sagte Herrmann vor der Verhandlung den PNN. „Ich weiß aber nicht, ob es herauskäme – eher nicht.“

Das Bundesamt für Flugaufsicht sieht dem Blankenfelde-Urteil des OVG gelassen entgegen. „Das Gesamtsystem steht, egal wie es ausgeht, nicht auf der Kippe“, betonte Herrmann. Es gehe in dem Verfahren aber um die grundsätzliche Frage, die auch juristisch Neuland sei, nämlich ob es entweder „zusätzliche Lärmpausen“ für hoch belastete Flughafenanrainer „oder neue zusätzliche Hochbelastete geben soll“. Egal wie das OVG urteile, „es gibt dann Rechtsklarheit“.

Nun geht es um den Ort, wo die Flugzeuge lauter als Baulärm sein werden. In der Verhandlung kritisierte Anwalt Franz Günter Siebeck, der Blankenfelde vertritt, dass man bei der Routenplanung keine Rücksicht auf die Doppelbelastung genommen habe. „Man hat den Schwächsten, dem angeblich nicht zu helfen ist, noch mal über die Klinge springen lassen.“ Er verwies darauf, dass die BAF im ursprünglichen Flugroutenkonzept aus dem Jahr 2011 früher selbst noch eine andere Route favorisiert hatte. Die sei, so Herrmann, aber in einem „frühen Stadium ausgeschlossen worden, weil anderswo dann die Belastungen höher gewesen wären“.

In der Fluglärmkommission, der Brandenburger Kommunen und Berliner Stadtbezirke angehören, hatte die Deutsche Flugsicherung (DFS) für diese Routenwahl Zustimmung bekommen – zulasten des extrem betroffenen Blankenfelde-Mahlow.Thorsten Metzner

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