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Brandenburg: Geschönte Polizeistatistik

Die von Brandenburgs Innenminister Ralf Holzschuher kürzliche vorgelegte Kriminalitätsstatistik mit einer Aufklärungsquote von 54 Prozent ist nach einem Bericht des RBB-Politikmagazins „Klartext“ geschönt.

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Potsdam - Demnach erklärten Kriminalbeamte, dass die Aufklärungsquote realistisch und ohne beschönigende Eingriffe nur bei 40 Prozent liegen würde. Zudem beruft sich „Klartext“ auf eine geheime Dienstanweisung aus der Polizei-Direktion West mit Sitz in Brandenburg/Havel. Zweck der Dienstanweisung sei es gewesen, so berichtet „Klartext“, die vom Bundeskriminalamt herausgegebene und auch in Brandenburg gültige Richtlinie zur Polizeilichen Kriminalstatistik anders anzuwenden. Brandenburgs Polizeipräsident Arne Feuring räumte gegenüber dem RBB dieses Abweichen von den bundeseinheitlich üblichen Standards sogar indirekt ein.

Konkret sollte demnach bei mehreren Autoeinbrüchen und Diebstählen in ein und demselben Straßenzug an einem Tag nur eine Anzeige aufgenommen werden. Konkret heißt es laut „Klartext“ in der Dienstanweisung der Polizei: „Ich weise hiermit an, dass nur eine Anzeige aufzunehmen ist, wenn alles während einer Nacht oder eines Tages, in Sichtweite und in einer Straße oder Parkplatz passiert.“

Mehrere Experten kritisierten dieses Vorgehen gegenüber dem RBB scharf. „Diese vorliegende Dienstanweisung scheint im ganz krassen Widerspruch zu den bundesweit geltenden Richtlinien zur Polizeilichen Kriminalstatistik zu stehen“, sagte der Berliner Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Bodo Pfalzgraf, dem RBB-Magazin. Der Jurist Wolfgang Heinz, der die Bundesregierung in Sachen Kriminalstatistik berät, sagte „Klartext“, die Anweisung weiche von den bundeseinheitlichen Richtlinien ab und führe „zu einer Reduzierung der Zahl der erfassten Fälle“. Auch der brandenburgische Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Riccardo Nemitz, erklärte zu dem Umgang mit der Kriminalitätsstatistik: „Die Polizei macht sich mit derartigen Regelungen leichtfertig angreifbar und unglaubwürdig.“

Brandenburgs Polizeipräsident Arne Feuring dagegen verteidigte die gängige Praxis und begründete diese gegenüber „Klartext“ damit, dass die Beamten „in Fällen der Tateinheit“ gezwungen seien, nur einen Fall anzunehmen. „Das ist eine klare Vorgabe auch unserer internen Dienstanweisung.“ Laut „Klartext“ sind etwa in einem besonders krassen Fall einem auf frischer Tat erwischten Fahrraddieb hundert Delikte statistisch zugeordnet worden. Die Aufklärungsquote für diese Fälle liegt daher bei hundert Prozent.

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