Brandenburg: Gesundheitsamt wusste nichts von Jennifer
Prenzlau – Der Fall des jahrelang von ihren Eltern vor der Öffentlichkeit versteckten behinderten Mädchens Jennifer aus Lübbenow in der Uckermark ist durch schwere Versäumnisse der zuständigen Behörden begünstigt worden. Das geht aus dem am gestrigen Donnerstag vom Jugendhilfeausschuss des Landkreis Uckermark beratenden Abschlussbericht hervor.
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Prenzlau – Der Fall des jahrelang von ihren Eltern vor der Öffentlichkeit versteckten behinderten Mädchens Jennifer aus Lübbenow in der Uckermark ist durch schwere Versäumnisse der zuständigen Behörden begünstigt worden. Das geht aus dem am gestrigen Donnerstag vom Jugendhilfeausschuss des Landkreis Uckermark beratenden Abschlussbericht hervor. Demnach hat das Gesundheitsamt des Kreises bis zu seiner Entdeckung am 15. Juli dieses Jahres nie von der Existenz des Kindes erfahren. An diesem Tag war die Polizei nach einem anonymen Hinweis aus dem Dorf im Haus der Familie auf Jennifer gestoßen. Mitarbeiter des Jugendamtes wiesen damals eine Einweisung des Mädchens in ein Krankenhaus ein. „Grund für die Inobhutnahme war der Allgemeinzustand des Mädchens, die offensichtlich fehlende medizinische Versorgung sowie die fehlende pädagogische Förderung“, heißt es in dem Bericht.
Die Ermittlungen dieser Behörde gehen auf eine Strafanzeige des Jugendamtes zurück, das gleichzeitig beim Familiengericht einen Antrag auf Sorgerechtsentzug der Eltern stellte. Jennifer soll nach ihrer noch nicht feststehenden Entlassung aus dem Krankenhaus in einer Behinderteneinrichtung betreut werden.
Detailliert erklärt der Abschlussbericht die Umstände, die zum „Vergessen“ von Jennifer führten. So habe im April 2006 ein Berufsanfänger aus dem Jugendamt die Familie nach einem Hinweis besucht. „Jennifer wurde dem Mitarbeiter als geistig behindert mit autistischem Verhalten vorgestellt. Bezüglich des Schulbesuches von Jennifer erklärte die Mutter, dass sie wegen der intensiven Pflege nicht beschulbar sei. Der Mitarbeiter habe die Mutter aufgefordert, ein ärztliches Attest über Jennifer vorzulegen. Bisher steht allerdings nicht fest, warum im Amt keine weitere Bearbeitung des Aktenvermerkes erfolgte.
Claus-Dieter Steyer
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