Brandenburg: Goetz klagt gegen Zulage für FDP-Funktionäre Verfassungsklage wird Präzedenzfall für Landtag
Potsdam - Der FDP-Abgeordnete Hans–Peter Goetz aus Teltow hat jetzt Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht gegen Diäten-Zulagen im brandenburgischen Landtag eingereicht. Er will „Funktions-Zulagen“ für Vize-Fraktionschefs, parlamentarische Geschäftsführer und andere Funktionäre kippen, die die eigene FDP-Fraktion – aber auch SPD, Linke und CDU – zahlen.
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Potsdam - Der FDP-Abgeordnete Hans–Peter Goetz aus Teltow hat jetzt Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht gegen Diäten-Zulagen im brandenburgischen Landtag eingereicht. Er will „Funktions-Zulagen“ für Vize-Fraktionschefs, parlamentarische Geschäftsführer und andere Funktionäre kippen, die die eigene FDP-Fraktion – aber auch SPD, Linke und CDU – zahlen. Goetz hatte die Klage vor einigen Wochen in den PNN bereits angekündigt. Vor Journalisten verwies er auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2000, das solche Zulagen als Verstoß gegen das Grundgesetz – nämlich gegen den Gleichheitsgrundsatz für Abgeordnete – am Beispiel Thüringens gerügt hat. Ein Gutachten des Potsdamer Landtages, aber auch am Karlsruher Urteil beteiligte Ex-Bundesverfassungsrichter und der Parteienkritiker Hans-Herbert von Arnim sehen in Brandenburg eine adäquate Verfassungslage. Die Formulierung, dass alle Abgeordneten gleich sind, ist auch in der Landesverfassung verankert. Laut Goetz sei noch 2012 ein Urteil möglich.
Klagen können nur Abgeordnete, die selbst betroffen sind, sich in ihrem Recht verletzt sehen. Deshalb verklagt Goetz die eigene FDP-Fraktion, was diese bedauert. Konkret greift Goetz die Zulagen (1500 Euro) für die parlamentarische Geschäftsführerin Marion Vogdt und für den Vize-Fraktionschef und Parteivorsitzenden Gregor Beyer (1200 Euro) an. Pikant ist, dass Goetz als früherer Fraktionschef die umstrittenen Funktionszulagen nach dem Einzug der Liberalen in den Landtag 2009 selbst eingeführt hatte, woraus er keinen Hehl macht. Er habe damals das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht gekannt, was ein Fehler gewesen sei, sagte er dazu.
Goetz äußerte aber sein Unverständnis, dass im Zuge der laufenden Diätenreform im Landtag die Funktionszulagen – die laut Karlsruhe nur für Fraktionschefs legal sind – im Landtag nicht generell ausgeschlossen werden. So wird seine Klage zum Präzedenzfall für das Parlament, da ein Urteil des Verfassungsgerichtes dann auch Rückwirkungen auf die Praxis der anderen Fraktionen – SPD, CDU und Linke sind exzessiver als die FDP – hätte. Die Grünen zahlen aus der Fraktionskasse keine Zulagen, befürworten aber eine – legale – Zahlung wegen der höheren Arbeitsbelastung für parlamentarische Geschäftsführer. Thorsten Metzner
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