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Nicht so kleinkariert, bitte. Der Chef der Linke-Bundestagsfraktion Gregor Gysi.

© dpa

Fluglärm: Gysi: Schallschutz um Großflughafen kleinkariert

Rund um Schönefeld sind die Handwerker unterwegs: Mit schalldichten Fenstern, Lüftern und Dämmungen rüsten sie die Häuser gegen Fluglärm. Nun rügt Linken-Politiker Gysi den Umgang mit den Betroffenen.

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Berlin/Schönefeld - Der Schallschutz um den künftigen Großflughafen Berlins lässt aus Sicht des Linken-Bundestagsfraktionschefs Gregor Gysi sehr zu wünschen übrig.
In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs von Berlin und Brandenburg, Klaus Wowereit und Matthias Platzeck (beide SPD), spricht Gysi von kleinkarierten Entscheidungen, rechtswidrigen Regelungen und unterschiedlicher Behandlung der Anwohner.
Es fehlten eine verlässliche Härtefallregelung und eine Schiedsstelle, die Konflikte lösen könnte, heißt es in dem Brief. Die Ingenieurbüros beurteilten den notwendigen Schallschutz höchst unterschiedlich.
Der neue Hauptstadtflughafen öffnet am 3. Juni 2012 in Schönefeld.
Gysi hat seinen Wahlkreis in Treptow-Köpenick. Der Berliner Bezirk liegt teilweise in der Einflugschneise.
Die Flughafengesellschaft wies die Vorwürfe zurück. „Klar ist, dass wir die Maßgaben des Planfeststellungsbeschlusses umsetzen“, sagte Sprecher Leif Erichsen. „Klar ist auch, dass wir unbürokratisch vorgehen.“ Nach Angaben der Betreiber haben von 25 500 berechtigten Haushalten 16 000 rechtzeitig den Antrag auf Schallschutz gestellt, um bis zum 3. Juni die Handwerker beauftragen zu können. In 11 500 Fällen seien die notwendigen Kostenübernahmevereinbarungen geschlossen. Der Großteil der Arbeit steht also noch bevor. Erst rund 1000 Haushalte sind schon abschließend ausgerüstet.
Gysi fordert in seinem seit zwei Wochen unbeantwortetem Brief mehr Großzügigkeit beim Schallschutz. „Vor allen Dingen wird häufig kleinkariert reagiert“, sagte er zur Antragsbearbeitung. Dauerhaft bewohnte Wochenendhäuser müssten ebenso berücksichtigt werden wie Wintergärten. Nicht hinnehmbar sei es, wenn Anträge wegen zu geringer Raumhöhe abgelehnt würden.
Zudem müsse rasch geregelt werden, dass Schallschutz auch dann gewährt werde, wenn nur einmal am Tag der Maximalpegel von 55 Dezibel erreicht werde. Die geltende Regelung sei restriktiver und widerspreche damit dem Planfeststellungsbeschluss. dpa

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