
© dpa
Skandal um geschlossene Heime in Brandenburg: Haasenburg: Regierung bleibt hart
Brandenburgs Jugendministerium will sich im Streit mit dem Betreiber der geschlossenen Heime auf keine Kompromisse einlassen. Jetzt muss das Gericht entscheiden.
Stand:
Potsdam - Brandenburg geht im Streit um die Schließung der wegen Misshandlungsvorwürfen umstrittenen Haasenburg-Heime volles Risiko. Am Dienstag lehnte Bildungsministerin Martina Münch (SPD) mit Rückendeckung der rot-roten Regierungskoalition und auf Kabinettsbeschluss einen Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) ab und erzwingt damit einen Gerichtsbeschluss.
Nachdem die Haasenburg GmbH, der die Betriebserlaubnis für drei Heime im Dezember 2013 wegen latenter Kindeswohlgefährdung entzogen worden war, im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert war, hatte das OVG nun vorgeschlagen, die Heime auf Basis eines neues Konzepts wieder öffnen zu lassen. „Wir haben den Vorschlag des Gerichts, die Wiederinbetriebnahme der Haasenburg-Heime auf der Grundlage eines neuen Konzepts des Trägers zu prüfen, intensiv geprüft und lehnen ihn im Ergebnis ab“, sagte Münch. ,„Eine neue Konzeption würde an den grundlegenden Defiziten nichts ändern. Die Schließung der Haasenburg-Heime war und ist richtig und notwendig“, sagte Münch am Dienstag. Ein Ministeriumssprecher ergänzte, zwischen dem ursprünglich guten Konzept der Haasenburg, darunter auch für die geschlossene Unterbringung von schwierigen Jugendlichen, und der pädagogischen Praxis habe es eklatante Unterschiede gegeben. „Die gelebte Realität war verheerend“, hieß es. Die Haasenburg habe sich bislang beharrlich gesträubt, Fehler einzuräumen, daher gebe es auch keine Grundlage für die Annahme, dass sich etwas ändere in den Haasenburg-Heimen.
Beim OVG lagen nach Aussage einerGerichtssprecherin bis Dienstagnachmittag weder von der Haasenburg GmbH noch vom Land Brandenburg Stellungnahmen zu dem Vergleichsvorschlag vor. Die Frist zur Abgabe läuft noch bis Freitag. Jetzt muss das OVG einen Beschluss zu dem Antrag der Haasenburg fassen. Diese verlangt, ihre Einrichtungen vorläufig bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits betreiben zu dürfen. Dann könnten auf das Land Brandenburg auch Schadenersatzforderungen zukommen. Davor war Münch auch von der Fachabteilung ihres Ministeriums gewarnt worden. Ein Hauptsacheverfahren im Streit zwischen Heimbetreiber und Bildungsministerium könnte sich aber über Jahre hinziehen. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt wegen der MisshandlungsVorwürfe in rund 70 Fällen gegen Erzieher und den Heimbetreiber. Zudem werden mögliche Wirtschaftsdelikte und Steuervergehen geprüft.
Inzwischen macht ein frühere Insassin weiter gegen das Heim mit einer Online-Petition mobil. Die 17-Jährige aus Bremen will damit verhindern, dass die Haasenburg wieder den Betrieb aufnehmen kann. Anlass ist das Verfahren vor dem OVG. Bis Dienstagnachmittag hatte die Petition mehr als 37 000 Unterschriften.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: