Brandenburg: Hauspflicht für Katzen in der Uckermark
Brandenburger Gesundheitsministerium veröffentlicht Merkblatt zum Personenschutz bei Vogelgrippe
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Potsdam - In den Vogelgrippe-Sperrbezirken des Kreises Uckermark gilt ab sofort offiziell eine Hauspflicht für Katzen und für Hunde eine Anleinpflicht. Darauf haben sich Kreistierarzt und Agrarministerium verständigt, obwohl der Verordnungstext vom Bund dem Land noch nicht vorliegt, sagte Ministeriumssprecher Jens-Uwe Schade gestern in Potsdam. Er geht davon aus, dass das Papier an diesem Freitag veröffentlicht wird und damit landesweit bei möglichen neuen Sperrbezirken gelte. Das Ministerium habe den Eindruck, dass die Menschen in den jetzt betroffenen Gebieten einsichtig seien und sich an die Verordnung halten, sagte Schade.
In Brandenburg wurde bisher bei drei verendeten Wildvögeln der Vogelgrippe-Erreger H5N1 nachgewiesen. Im Landeslabor sind laut Schade rund 700 tote Vögel zur Untersuchung abgegeben und etwa 650 davon untersucht worden. Nach der Infizierung einer Katze in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Vogelgrippe-Virus sollen auch in Brandenburg tote Hunde und Katzen im Landeslabor auf das Virus getestet werden.
„Anders als im Nachbarland werden die Jäger hier nicht aufgerufen, auf streunende Katzen und Hunde im Sperrgebiet zu schießen“, sagte Schade. Es gelte weiterhin das allgemeine Jagdgesetz, wonach bei Auffälligkeiten und Erkrankungen von Tieren Jäger die Behörden zu informieren haben. Da sich Greifvögel als Aasfresser auch mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren könnten, würden natürlich auch solche toten Tiere vorrangig untersucht. Um eine Infektion dieser Vögel vorzubeugen seien die Lankreise bemüht, möglichst rasch tote Vögel einzusammeln, sagte Schade. Entwarnung haben die Behörden unterdessen vorerst für die Hausgeflügel-Bestände in den uckermärkischen Sperrbezirken gegeben.
Bei den Kontrollen habe sich kein Verdacht auf Vogelgrippe bei Haustieren ergeben, sagte Kreissprecherin Ramona Neumann. Sicherheit sollen Laboruntersuchungen stichprobenartig genommener Proben bringen. Die Schutzmaßnahmen in den Sperrbezirken gelten Neumann zufolge bis zum 18. März, wenn keine neuen Verdachtsfälle auftreten.
Bei Brandenburgs Tierseuchenkasse in Cottbus gehen seit Auftreten der ersten Vogelgrippefälle auf Rügen täglich 50 bis 60 neue Anmeldungen von Geflügelhaltern ein. Das sagte deren Leiter Eckard Bertram. Die Seuchenkasse komme für einen Teil des wirtschaftlichen Schadens auf, der Halter etwa durch Notschlachtungen wegen der Vogelgrippe entstünde. Um in Notfällen finanzielle Hilfe zu bekommen, müssen die Geflügelhalter bei der Kasse Beiträge zahlen.
Das Gesundheitsministerium hat zum Schutz von Menschen vor der Vogelgrippe ein Merkblatt veröffentlicht. Es richte sich vor allem an Arbeitgeber von Beschäftigten, die in Kontakt mit dem Virus kommen können. Dazu zählen Einsatzkräfte, die tote Vögel bergen, Geflügelzuchtmitarbeiter sowie Veterinäre und Laborpersonal, teilte das Ministerium gestern in Potsdam mit. Das im Oktober 2005 veröffentlichte Papier wurde aktualisiert. dpa
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