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Brandenburg: In Brandenburg hätte Ulla Schmidt zahlen müssen

Private Auslandsfahrten mit dem Dienstwagen kosten Landesminister Geld – anders als ihre Bundeskollegen

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Potsdam - Die Mitglieder der Landesregierung Brandenburg dürfen ihre Dienstwagen auch im Ausland privat nutzen. Allerdings müssen sie dafür eine Kostenerstattung leisten. Im Inland hingegen ist die Nutzung der personengebundenen Autos unentgeltlich möglich. Das geht aus der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie vom 17. März 1998 hervor. Die Nutzung von Dienstwagen im öffentlichen Dienst ist nach dem Diebstahl der Karosse von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vor einer Woche in Spanien ein Thema.

Bei privaten Fahrten im Ausland müssen Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre und besoldungsrechtlich gleichgestellte Beamte 31 Cent pro Kilometer bezahlen. In der Anlage 2 der Richtlinie ist auch festgelegt, dass im Ausland die Kosten für die Unterstellung des Wagens übernommen werden müssen und die Reisekosten für den Fahrer. Anteilige Lohnkosten des Fahrers fallen bei Touren von mehr als drei Tagen an.

„Außerdem ist der sich aus der privaten Nutzung ergebende geldwerte Vorteil durch den Nutzer zu versteuern“, hieß es vor längerer Zeit in einer Antwort des Finanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage. In der Antwort vom 1. September 2003 heißt es aber auch: „Gegenwärtig wird die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie überarbeitet. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.“ Auf die Überarbeitung verwies das Ministerium nochmals am Dienstag. Der Landesrechnungshof kontrolliert bei der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung regelmäßig die Fahrtenbücher, berichtet ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Bisher habe es aber keine Auffälligkeiten gegeben. Thorsten Gehrke

Thorsten Gehrke

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