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NACHTFLUGVERBOT: Initiativen erwägen Verfassungsklage

Nach Brandenburgs Rückzieher von der Maximalforderung nach einem kompletten Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am neuen Hauptstadtflughafen BER werfen Fluglärmgegner Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) Untätigkeit vor. Sie erwägen sogar Verfassungsklage und Aktionen zum Landtagswahlkampf.

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Nach Brandenburgs Rückzieher von der Maximalforderung nach einem kompletten Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am neuen Hauptstadtflughafen BER werfen Fluglärmgegner Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) Untätigkeit vor. Sie erwägen sogar Verfassungsklage und Aktionen zum Landtagswahlkampf. Sie kritisieren, dass die vom Landtag vor einem Jahr angenommenen Forderungen des ersten erfolgreichen Volksbegehrens in Brandenburg mit dem neuen Vorschlag nicht annähernd umgesetzt werden.

Brandenburg will den Miteignern der Flughafengesellschaft, Berlin und der Bund, in der Gesellschafterversammlung am 7. April vorschlagen, das bisherige, höchstrichterlich bestätigte Flugverbot von 0 bis 5 Uhr nach der Eröffnung nur bis 6 Uhr auszudehnen. Woidke begründet dies mit dem Widerstand in Berlin und beim Bund gegen ein Nachtflugverbot. Er will seine Volte am heutigen Mittwoch im Landtag mit einer Regierungserklärung verteidigen. Die Berliner Senatskanzlei und das Bundesverkehrsministerium reagierten zurückhaltend. Berlin pocht weiterhin auf die geltende Regelung. Die rot-rote Regierungskoalition in Brandenburg polterte deshalb gegen die Flughafenpartner. SPD-Fraktionschef Klaus Ness warf Berlin vor, kein Interesse an den Anliegen des Nachbarlandes zu haben. Davon werde etwas im Gedächtnis der Brandenburger hängen bleiben, warnte er. Grünen-Fraktionschef Axel Vogel meinte: Im Grundkurs Verhandlungstechnik würde man lernen, dass es unklug sei, seine Minimalforderung gleich kundzutun. Am Ende werde Woidke überhaupt nichts erreichen. axf, dpa

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