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Brandenburg: Jüterbogs Rathauschef: Kreis prüft Dienstvergehen

Nach seiner Weigerung, Anfragen der MAZ zu beantworten, drohen Arne Raue Konsequenzen

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Potsdam/Jüterbog - Der umstrittene Bürgermeister der brandenburgischen Stadt Jüterbog (Teltow-Fläming), Arne Raue, muss wegen seiner Presseblockade mit Konsequenzen rechnen. Das Landratsamt des Landkreises Teltow-Fläming prüft, ob ein Disziplinarverfahren gegen Raue eingeleitet wird. Das erklärte eine Sprecherin der Kreisverwaltung am Donnerstag. Auf die PNN-Anfrage, ob Landrätin Kornelia Wehlan (Linke) disziplinarrechtliche Schritte einleiten wird, sagte die Sprecherin: „Der Vorgang befindet sich in Prüfung.“ In Disziplinarverfahren wird ein mögliches Dienstvergehen von Beamten geprüft, es kann zum Abschluss mit einer Disziplinarmaßnahme sanktioniert werden. Wie Brandenburgs Innenstaatssekretärin Katrin Lange (SPD) am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags sagte, kann auch die Stadtverordnetenversammlung als Dienstvorgesetzter ein Disziplinarverfahren gegen Raue einleiten. Ob schwere Disziplinarmaßnahmen festgestellt werden, ist fraglich. Möglicherweise ermittelt der Landkreis auch wegen anderer Vorfälle. Die Landrätin kann aber den Bürgermeister oder andere Stellen des Rathauses anweisen, Presseanfragen zu beantworten.

Wie berichtet hatte Raue am Mittwoch offiziell erklärt, der Tageszeitung „Märkische Allgemeine“ keine Auskünfte mehr zu erteilen. Er lehne „die Zusammenarbeit mit ihr“ ab, hieß es in der Erklärung. Stattdessen komme er seiner Informationspflicht gegenüber den Bürgern über „andere Printmedien, die kostenfrei jeden Haushalt erreichen, über die Stadtverordnetenversammlungen, über Facebook, das Amtsblatt und auch die gut gepflegte Stadthomepage nach“, so Raue. Zudem warf er dem Blatt reißerische Berichterstattung und Falschmeldungen vor.

Mit seiner Weigerung, Anfragen der MAZ zu beantworten, verstößt der Bürgermeister gegen das Brandenburgische Pressegesetz. Durch den „Informationsanspruch der Presse“ sind Behörden – und damit auch Raue als hauptamtlicher Wahlbeamter – verpflichtet, der Presse Auskunft zu erteilen. Raue untersteht als Wahlbeamter dem Beamtenrecht. Er muss sich in besonderer Weise an Recht und Gesetz halten. Macht er dies nicht und verstößt sogar vorsätzlich gegen geltende Gesetze, begeht er ein Dienstvergehen. Dann ist von einer schuldhaften Verletzung der Dienstpflichten die Rede.

Laut MAZ blockt der Bürgermeister einfachste Anfragen ab. Das Blatt erhält nicht einmal die Rathausvorschau mit den offiziellen Terminen des Bürgermeisters. Per Telefon habe er im Dezember 2016 erklärt, dass allein er entscheide, „welche Informationen Sie erhalten und wie lange das dauert“. Am Mittwochabend legte Raue vor den Stadtverordneten nach: „Ich informiere die MAZ nicht mehr und das schon seit vier, fünf Monaten.“ Und: „Ich verweise auf Paragraph eins, Absatz eins des Landespressegesetz. Und die MAZ ist für mich keine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse." Vielmehr gehöre die MAZ der SPD. Das trifft so nicht zu. Die MAZ gehört zur Verlagsgesellschaft Madsack, an der die SPD-Tochter Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft 23,1 Prozent hält.

Der Journalistenverband Berlin-Brandenburg (JVBB) warf Raue am Donnerstag wie zuvor schon die Landespressekonferenz Brandenburg vor, das Pressegesetz zu verletzen. Ähnlich äußerte sich auch das Innenministerium in Potsdam. Raue nahm seine Erklärung am Donnerstag von der Internetseite der Stadt, auf seiner Bürgermeister-Facebook-Seite stand sie weiter. Dort veröffentlichte er am Donnerstag eine zweite Erklärung: Er komme seiner Informationspflicht nach, respektiere die „deutsche Pressefreiheit“. Die MAZ werde zu allen wichtigen Terminen eingeladen, um sich „über alle wichtigen Belange“ der Stadt informieren zu können“. Er sei aber empört über Überschriften. Über Anfragen, die er nicht beantwortet, sagte Raue nichts. Der Journalistenverband kritisierte, der Bürgermeister sei zu weit umfangreicheren Informationen verpflichtet. Alexander Fröhlich

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