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Brandenburg: Kameras sollen Taxifahrer schützen

Auch Datenschützer sind bedingt einverstanden. Bisher keine Spur zum Vergewaltiger einer Fahrerin

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Berlin/Kleinmachnow - Die Vergewaltigung einer Berliner Taxifahrerin am Neujahrstag entsetzt die Branche – und wirft die Frage auf, ob Taxifahrer unzureichend vor aggressiven Fahrgästen geschützt sind. Der etwa 30 bis 40 Jahre alte Unbekannte hatte die Fahrerin auf dem früheren Mauerweg nahe der A 115 bei Kleinmachnow in ihrem Taxi angegriffen und sich nach der Tat von ihr noch weiter fahren lassen, bis die Frau Hilfe holen konnte. Die Potsdamer Polizei hat bisher keine heiße Spur zum Täter und kein genaues Bild von ihm, weil das Taxi keine Kamera an Bord hatte. Man hoffe, dass mithilfe der Fahrerin bald eine Phantomzeichnung angefertigt werden könne. Es gehe der Frau „den Umständen entsprechend gut“.

Während die BVG ihre Busse, U-Bahnen und die neueren Trams durchweg mit Kameras ausgestattet hat, ist die Technik bei Taxis die Ausnahme. Auf etwa zehn Prozent schätzt Hans Renken, Geschäftsführer des Kreuzberger Taxiausrüsters Promobil, die Quote. Seit Jahren werde mit Datenschützern über Details wie die Dauer der Speicherung gestritten. Bei der BVG sind bisher 24 Stunden üblich, bei der Bahn 48 Stunden.

Beim Datenschutzbeauftragten Alexander Dix heißt es, der Fall sei per Bundesgesetz geregelt: Taxis seien Privatunternehmen und die Aufzeichnungen demnach „unverzüglich zu löschen“, wenn sie nicht mehr gebraucht würden. Ein Aufkleber am Auto müsste deutlich auf die Kamera hinweisen. Tonmitschnitte seien nicht erlaubt. Im Idealfall starte der Fahrer die Aufzeichnung, wenn ein Passagier einsteige, und lösche das Video nach Ende der Fahrt. „Die Technik muss nach diesem Grundsatz funktionieren“, sagt ein Sprecher von Dix. Das tut sie nach Auskunft von Taxiausrüster Renken aber nicht: Je nach Speicherkapazität blieben die Bilder teils zwei Tage lang erhalten. Das sei laut Bundesdatenschutzgesetz „nicht akzeptabel“, heißt es bei Dix. Als Maximum denkbar sei eine Speicherung bis Schichtende.

Völlig ungeschützt sind die Taxis ohne Kamera nicht: Im Notfall können sie einen Alarm betätigen, auch die Ortung per Satellit ist möglich. Doch in der Praxis sei dies „sehr schwierig“, sagte der Vorsitzende des Taxiverbandes, Detlev Freutel. Der beste Schutz sei die Intuition des Fahrers, „die Witterung, jetzt läuft was schief“. Verdächtig seien Fahrgäste, die uneins übers Ziel seien, es zwischendurch änderten oder erkennbar nervös würden. Die Bedenken der Datenschützer verstehe er, zumal „ein Taxi eben auch ein intimer Raum ist“. Freutel hält die Kameraüberwachung für das beste Mittel – aber angesichts von fast 1000 Euro Kosten pro Auto für ein teures. Fälle wie die verübte Vergewaltigung seien „extrem selten und nicht taxispezifisch“. Auch Polizeisprecher Thomas Neuendorf spricht von einer „absoluten Ausnahme“. Die Zahl angezeigter Raubüberfälle auf Taxifahrer sinke seit Jahren – von 35 im Jahr 2009 auf 25 im Jahr 2010. Neuendorf spricht von „hohem Risiko für die Täter bei eher geringer Beute“. Aus Sicht der Polizei wären Kameras in Taxis wünschenswert. S. Jacobs

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