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Debatte über Altanschließer im Landtag: Kein einheitlicher Weg in Brandenburg
Seit acht Monaten liegt das höchstrichterliche Urteil vor, das millionenschwere Rückzahlung von Beiträgen für Kanalanschlüsse notwendig macht. Doch die Landesregierung hat weiterhin keine Lösungen für einen gerechten Weg.
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Potsdam - Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat schnelle Entscheidungen über die Rückzahlung der verfassungswidrigen Beiträge für alte Kanalanschlüsse erneut abgelehnt. "Es wird in diesem Land keinen einheitlichen Königsweg geben", erklärte Schröter am Freitag im Landtag. Daher müsse zunächst der zweite Teil eines Gutachtens mit Empfehlungen zu den Rückzahlungen abgewartet werden. "Dann werden wir zu einer Konferenz mit allen Landtagsabgeordneten sowie den Vertretern der Wasserverbände und der Kommunen einladen", kündigte er an.
Die Opposition hatte ein schnelles Handeln der Landesregierung gefordert, um den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte die Beitragsbescheide für Kanalanschlüsse aus den 1990er Jahren oder gar aus Zeiten der DDR bereits im vergangenen Herbst für unwirksam erklärt. Damit sind Rückzahlungen an die Bürger in Höhe von insgesamt mehreren hundert Millionen Euro fällig.
Opposition fordert Lösungen von der Landesregierung
"Es ist Zeit zum Handeln", sagte der CDU-Abgeordnete Sven Petke. "Die Landesregierung ist in der Pflicht, Lösungen zu präsentieren." Doch die rot-rote Mehrheit im Parlament lehnte die Anträge der Opposition ab. "Es ist eine Schande, wie Sie sich vor der Verantwortung drücken", sagte der Abgeordnete Péter Vida (BVB/Freie Wähler) dazu.
Der SPD-Abgeordnete Daniel Kurth verwies darauf, dass allein die Rückzahlung von Beitragsbescheiden, gegen die Bürger Widerspruch eingelegt hatten, rund 200 Millionen Euro kosten. Doch was ist mit den Bürgern, die im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide ohne Widerspruch gezahlt haben? "Dann kämen noch einmal 400 Millionen Euro dazu", sagte Kurth. "Alles zurückzuzahlen, ist weder finanzierbar noch gerecht."
Gutachten: Kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung
Denn durch die Zahlung ohne Widerspruch waren die Bescheide bestandskräftig geworden. In einem ersten Gutachten im Auftrag des Innenministeriums wurde festgestellt, dass es in diesen Fällen keinen Rechtsanspruch auf Rückzahlung gebe. Allerdings könne die Politik im Sinne des Rechtsfriedens aber anders entscheiden. Dies fordert BVB/Freie Wähler massiv ein, die CDU erwartet dazu von der Landesregierung Handlungsempfehlungen.
Die Opposition fordert zudem, die Landesregierung müsse die Kommunen und Zweckverbände finanziell unterstützen, wenn sie durch die Rückzahlungen finanziell in Existenznöte geraten. "Die Zweckverbände dürfen nicht allein gelassen werden - das Land trägt durch seine Gesetzgebung Mitverantwortung", sagte der AfD-Abgeordnete Sven Schröder.
Auch Hans-Jürgen Scharfenberg von den Linken räumte ein, das Land müsse den Kommunen bei der Lösung der Probleme helfen. "Das wird sich auch im Haushalt niederschlagen", sagte er. Aber: "Wir sind nicht in der Situation, Hals über Kopf entscheiden zu müssen."
Die Grünen-Abgeordnete Ursula Nonnemacher sprach von einer "vielschichtigen Materie". Ob es politisch richtig wäre, auch alle bestandskräftigen Bescheide aufzuheben, müsse aber ernsthaft geprüft werden. (dpa)
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Klaus Peters
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