Brandenburg: Kein Konsens über Regeln im Landtag Opposition lehnt neue Geschäftsordnung ab
Potsdam - Im Landtag herrscht Uneinigkeit über die Regeln für die alltägliche Parlamentsarbeit. Die Opposition will sich am heutigen Donnerstag bei der Abstimmung über die neue Geschäftsordnung enthalten.
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Potsdam - Im Landtag herrscht Uneinigkeit über die Regeln für die alltägliche Parlamentsarbeit. Die Opposition will sich am heutigen Donnerstag bei der Abstimmung über die neue Geschäftsordnung enthalten. CDU, FDP und Grüne werfen der Regierung vor, Rechte der Minderheit im Parlament zu beschneiden. Die SPD dagegen will „effektive“ Abläufe sichern.
„Das ist ein einmaliger Vorgang und keine gutes Signal, wenn mehrere Fraktionen nicht zustimmen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Ingo Senfleben. FDP-Fraktionschef Hans-Peter Goetz sagte, die Geschäftsordnung sei eigentlich ein „Instrument der Minderheitenschutzes“, unter Rot-Rot aber ein Mittel, um die Minderheit zu disziplinieren. Eine „Verschärfung“ im Umgang mit der Opposition sieht Grüne-Fraktionschef Axel Vogel.
Dabei hatte die Opposition ihr zentrales Ziel erreicht, die Ausschüsse des Landtags tagen seit dieser Wahlperiode erstmals weitgehend öffentlich. Doch vor allem die CDU konnte ihren Anspruch auf einen zweiten Stellvertreterposten neben Landtagspräsident Gunther Fritsch (SPD) nicht gegen SPD und Linke durchsetzen. „In keinem Landtag eines anderen Bundeslandes gibt es keinen Vizepräsidenten der Opposition“, sagte Senftleben.
Klara Geywitz, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, sagte, es gebe „keine Notwendigkeit“ für einen zweiten Stellvertreter. Zumal dieser mit Anspruch auf höhere Amtszulage, Büro, Fahrer und Sekretariat zusätzliche Kosten verursache. Geywitz verwies zudem auf die Neuregelung, falls Präsident und sein Vize verhindert sind. Dann würden die Vertreter der Opposition der Fraktionsgröße nach die Parlamentssitzungen leiten. Schon als sich der Landtag Ende Oktober konstituierte, hatten SPD und Linke verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen zweiten Präsidenten vorgebracht und einen Antrag der Opposition abgelehnt. Die Landesverfassung sehe nur die Wahl eines Vizepräsidenten vor.
Präsident und Vizepräsident werden bislang von den beiden stärksten Fraktionen vorgeschlagen - also SPD und Linke. Aus beiden Fraktionen gibt es auch Stimmen, die CDU habe sich den Weg mit ihrer energischen Forderung selbst verbaut. Tatsächlich ist es durchaus im Sinne der Verfassung, dass die stärkste Oppositionsfraktion zum Zuge kommt, wenn die beiden größten Fraktionen eine Regierungskoalition bilden. So sieht es der Berliner Justizstaatssekretär Hasso Lieber in einem Kommentar von 2003. Demnach entspricht es dem parlamentarische Geist, die Opposition „an der internen Organisation des Landtages zu beteiligen“.
Daneben beklagt Senftleben, dass der Petitionsausschuss nicht öffentlich tagt, SPD-Frau Geywitz bringt dagegen rechtliche Bedenken vor, weil es um konkrete Anliegen geht. Die Grünen sehen sich durch verschärfte Regeln für die Ausschüsse beschnitten, dort haben FDP und Grüne jeweils ein Mitglied. Nur bei deren Abwesenheit haben deren Stellvertreter künftig ein Rederecht im Ausschuss. Das Problem: Dem Fachgremium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sitzt Michal Jungclaus (Grüne) vor, der muss überparteilich agieren, zugleich aber die Position seiner Fraktion vertreten. Axel Vogel als Stellvertreter selbst hat nach der Neuregelung kein Rederecht mehr. Alexander Fröhlich
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