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Nach Enthüllungen und Rücktritt: Kein Schadenersatz für Rainer Speer

Brandenburgs Ex-Innenminister scheitert in Teilen mit seiner Klage gegen den Springer-Verlag. Staatskanzlei prüft weiterhin die Einleitung eines Disziplinarverfahrens

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Potsdam/Berlin - Brandenburgs früherer Innenminister Rainer Speer (SPD), der im September wegen einer Unterhaltsaffäre gestürzt war und der Politik den Rücken kehrte, bekommt kein Geld vom Axel-Springer-Verlag. Dessen Blätter hatten mit Hilfe von Privat-E-Mails von Speers 2009 gestohlenem Laptop über nicht gezahlten Unterhalt des SPD-Politikers für ein uneheliches Kind mit einer Landesbediensteten berichtet. Nur in einem Punkt gab das Berliner Landgericht in dem Hauptverfahren Speer, der über Jahre im Hintergrund für Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und in Potsdam die Fäden zog, recht. Der Springer-Verlag darf nicht mehr „wörtliche Zitate aus E-Mails äußern oder verbreiten“, sagte Gerichtssprecher Ulrich Wimmer. So hatte auch das Berliner Kammergericht im April entschieden. Über den Sachverhalt an sich darf aber berichtet werden, weil ein hohes Informationsinteresse an den Umständen des Rücktritts bestehe. Springer hat bereits gegen die Einschränkung zur Verwendung der Emails Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Schon der Deutsche Presserat hatte eine Beschwerde aus Speers Umfeld über Berichte der „Bild“-Zeitung zur Unterhaltsaffäre abgewiesen.

Nun wollte Speer erzwingen, dass Springer die E-Mails herausgibt und vernichtet. Zudem klagte er auf Schadenersatz – laut Springer-Anwalt Jan Hegemann ging es ursprünglich um 150 000 Euro. Beides wies die Zivilkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Eine Niederlage für Speers Anwalt Johannes Eisenberg, der zumindest während der Verhandlung am Dienstag einen kleinen Erfolg verbuchen konnte: Auf seinen Antrag schloss die Kammer die Öffentlichkeit vom Prozess aus, weil Details aus den Emails zur Sprache kommen könnten. Eisenberg war nach dem Zitat-Verbot davon ausgegangen, dass seinem Mandanten Schadenersatz zustünde, weil es „nicht zum Rücktritt“ gekommen wäre, hätte Springer die Privatsphäre gewahrt. Springers-Chefjustiziar Claas Soehring sagt nun, nach dem Urteil können „Presseberichte über ein möglicherweise strafrechtlich relevantes, in jedem Fall aber moralisch angreifbares privates Verhalten eines Ministers keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen“, was für einen Schadenersatz nötig gewesen wäre.

Speer hatte mit seinem Rücktritt zugegeben, jahrelang für das uneheliche Kind keinen Unterhalt geleistet zu haben. Und er zahlte den Unterhaltszuschuss für das Kind an die Staatskasse zurück. Seit einem halben Jahr prüft die Staatskanzlei aber noch die Einleitung eines Disziplinarverfahrens, was sich auf Speers Ruhegehalt auswirken könnte. Allerdings fehlen noch Akten der Staatsanwaltschaft Berlin. Als Chef der Staatskanzlei hatte Speer drei Jahre nach Geburt des Kindes den Verbeamtungsantrag der ihm unterstellten Frau und Mutter persönlich unterzeichnet.

Der einst starke Mann in Brandenburgs Politik ist auch in der Potsdamer Gesellschaft auf dem Rückzug. Im Mai trat er als Präsident des Fußball-Drittligisten SV Babelsberg 03 zurück, mit ihm als Aufsichtsratschef der Ex-Stadtwerkechef Peter Paffhausen. Der hatte über Jahre den klammen Verein mit verdeckten Krediten aus dem Stadtwerke-Konzern gerettet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue.

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