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Die Brandenburger AfD holte bei der Landtagswahl 29,2 Prozent. (Symbolbild)

© Carsten Koall/dpa

Klage gegen Medienanstalt : Brandenburger AfD geht juristisch gegen Videorüge vor

Der Streit um ein AfD-Wahlkampfvideo dürfte jetzt ein Nachspiel vor Gericht haben. Die Medienanstalt sieht in dem Clip Gefahren für Kinder und Jugendliche. Die AfD hat eine Klage aufgesetzt.

Stand:

Die AfD in Brandenburg hat im Streit um ein Wahlkampfvideo eine Klage gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf den Weg gebracht. Nach einer Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) muss die AfD das Video in sozialen Medien für Kinder und Jugendliche unzugänglich machen oder löschen.

Die Partei reicht eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam ein, wie aus dem anwaltlichen Schriftsatz mit Datum vom 23. Januar hervorgeht. Nach Angaben der AfD Brandenburg sollte sie noch am Freitag eingehen. Beim Verwaltungsgericht hieß es am Mittag zunächst, bislang sei keine entsprechende Klage anhängig.

Entwicklung von Kindern beeinträchtigt?

Die Kommission der Landesmedienanstalten warf der AfD „pauschale Stereotype“ in dem Video aus dem Landtagswahlkampf 2024 vor. AfD-Landeschef René Springer sprach dagegen vor einigen Tagen von „Zensur“.

Eine Überprüfung der AfD-Wahlwerbung auf Online-Plattformen habe ergeben, dass der Clip „entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte“ enthalte, hieß es aufseiten der Medienanstalt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren könnten diese noch nicht einordnen und sollten sie daher nicht sehen.

In dem Video würden Menschen mit dunkler Hautfarbe pauschal in bedrohlichen Darstellungen gezeigt, hatte die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, der Deutschen Presse-Agentur gesagt. Es war auch von einer Stigmatisierung die Rede.

AfD: Kein Kind wird durch Video schlaflose Nächte haben

Die Partei sieht die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit durch den Werbespot keineswegs beeinträchtigt, wie es in der Klageschrift heißt. „Kein Kind oder Jugendlicher wird nach Betrachtung des Videos schlaflose Nächte oder gar Traumata haben.“ Themen wie Gewalt und Mobbing würden in harmloser Form aufgegriffen.

Die Wahlwerbung ist unter anderem mit den Worten „Wochenmarkt oder Drogenmarkt“ betitelt. „Da es sich bei dem Video der Klägerin um ein Wahlwerbevideo handelt, besteht die Zielgruppe ganz eindeutig aus Personen, welche das Mindestwahlalter von 16 Jahren vollendet haben und in Brandenburg wahlberechtigt sind“, hieß es seitens der AfD.

Die MABB hatte ein medienrechtliches Aufsichtsverfahren zu dem im September veröffentlichten AfD-Video eingeleitet und den Inhalt auf potenzielle Verstöße gegen den Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz überprüft. Nach Anhörung der Betroffenen übergab sie den Fall der Kommission für Jugendmedienschutz, die in ihrem Beschluss die Entwicklungsbeeinträchtigung feststellte. Das Video wurde nicht verboten, aber nicht für jede Altersgruppe als geeignet eingestuft. (dpa)

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