DOKUMENTIERT: Koalitionskrach: Markovs Worte und Rechte
Brandenburgs Finanzminister und Vize-Regierungschef Helmuth Markov (Linke) hat am späten Freitagabend in einer Erklärung, die seine Sprecherin verschickte, seinen Kabinettkollegen Innenminister Dietmar Woidke (SPD) direkt angegriffen und versucht, in seiner Funktion als Vize-Regierungschef ihn zurechtzuweisen. In der Politikgeschichte Brandenburgs ist dieser öffentliche Widerspruch und diese Form von Zurechtweisung bislang einmalig.
Stand:
Brandenburgs Finanzminister und Vize-Regierungschef Helmuth Markov (Linke) hat am späten Freitagabend in einer Erklärung, die seine Sprecherin verschickte, seinen Kabinettkollegen Innenminister Dietmar Woidke (SPD) direkt angegriffen und versucht, in seiner Funktion als Vize-Regierungschef ihn zurechtzuweisen. In der Politikgeschichte Brandenburgs ist dieser öffentliche Widerspruch und diese Form von Zurechtweisung bislang einmalig. Daher dokumentieren die PNN an dieser Stelle die Erklärung von Helmuth Markov sowie die Rechtslage zu den Aufgaben im Kabinett.
Markovs Erklärung im Wortlaut:
Potsdam - Der Stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister Dr. Helmuth Markov hat heute Abend folgendes erklärt: „Einem Gesetz, zu welchem sich das Land Brandenburg im Bundesrat enthalten hat, kann man auch nicht im Nachhinein zustimmen. Brandenburg hat im Chor anderer Bundesländer seine verfassungsrechtlichen Bedenken deutlich gemacht. Ausdrücklich widersprechen wir der 'Lex Jahn', aber vor allem der Ausweitungsabsicht auf eine anlasslose Überprüfungspraxis von Beschäftigten. Ich widerspreche damit meinem Kollegen Woidke in der Sache und stelle für die Koalition klar: dieses Gesetz mit seiner 'Lex Jahn' und der unhaltbaren, bedenkenlosen Überprüfung über jede Zeitgrenze hinaus weise ich zurück. Die Haltung Brandenburgs im Bundesrat war eindeutig.“
Die Rechtslage
Markov bezog sich ausdrücklich auf seine Stellung als Vize-Regierungschef. Was das bedeuten soll, blieb unklar. Denn 1. war Regierungschef Platzeck im Lande und musste nicht vertreten werden. Und 2. regelt die Geschäftsordnung der Landesregierung Brandenburg in Paragraph 7 unter der Überschrift „Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten“ lediglich:
„(1) Der Ministerpräsident bestellt einen Minister zu seinem Stellvertreter und bestimmt den Umfang seiner Vertretung.
(2) Der Ministerpräsident unterrichtet den stellvertretenden Ministerpräsidenten im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit über alle staatsleitenden Entscheidungen und wichtigen Termine.“
Klarer ist da Paragraph 1, in dem die Aufgaben des Regierungschefs unter der Überschrift „Richtlinien der Regierungspolitik“ geregelt sind:
„Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Diese sind von den Ministern bei der Ausübung ihrer Ressortverantwortung zu beachten. Der Ministerpräsident achtet auf die Einheitlichkeit der Regierungspolitik. Maßnahmen von allgemeiner politischer Bedeutung, die die Richtlinienkompetenz berühren, sind mit ihm vorher abzustimmen.“
PNN
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