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ARCHIV - 28.04.2022, Berlin: Bei der Jahres-Pressekonferenz der Innung des Berliner Taxigewerbes steht ein Taxi.

© dpa / Christophe Gateau

Krankenfahrten: Brandenburger Fahrdienste brechen Verhandlungen mit AOK ab

Erneut Unsicherheiten um Krankenfahrten im Land Brandenburg: Gesundheitsministerin Müller (parteilos) fordert nach Abbruch der Gespräche, dass alle Beteiligten an den Verhandlungstisch zurückkehren sollen.

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AOK-Versicherte könnten in Brandenburg ab dem 9. Januar Probleme bekommen, wenn sie mit einem Krankenschein zum Arzt gefahren werden. Das kündigte der Paritätische Wohlfahrtsverband am Donnerstag in Potsdam an. Der Verband verhandelt für Krankenkassen, Wohlfahrtsverbände und Taxiunternehmen seit dem Herbst mit der AOK Nordost über höhere Vergütungen. 

Die Verhandlungen mit der AOK seien gescheitert, heißt es in einer Mitteilung. „In der letzten Verhandlungsrunde zwischen der Krankenkasse und den in der Brandenburger Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Anbietern von Krankenfahrten zeigte sich die Kasse nicht bereit, ein tragfähiges Angebot vorzulegen.“

Die Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) kündigte an, dass angeschlossene angeschlossene Taxi- und Mietwagenunternehmen „ab dem 9. Januar 2026 von AOK-Versicherten grundsätzlich keine Transportscheine mehr annehmen“ werden. Grundlage für eine Beförderung von AOK-Versicherten sei bis auf Weiteres eine Barzahlung oder eine Bezahlung auf Rechnung. „Der Preis richtet sich für Mietwagenunternehmen nach einer landesweit einheitlichen Tabelle, für Taxifahrten kommt der regional gültige Taxitarif zum Tragen“, heißt es in der Mitteilung. Ausgenommen seien nur Fahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, für die bereits ein sogenannter Serientransportschein angenommen wurde.

„Verweigerungshaltung der AOK“

„Wir bedauern sehr, dass es trotz intensiver Verhandlungen und konstruktiver, realistischer Angebote seitens der Arbeitsgemeinschaft an die AOK nicht gelungen ist, eine im Sinne der Patientenversorgung in Brandenburg tragfähige Lösung zu entwickeln“, sagte BAGF-Sprecher Andreas Kaczynski. „Die Konsequenzen aus der Verweigerungshaltung der AOK sollten nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden.“ Den Anbieterverbänden bleibe aber angesichts der akuten Kostensituation keine andere Wahl.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) forderte die AOK und die Fahrdienstanbieter zu einer Rückkehr an den Verhandlungstisch auf. Das Scheitern der Verhandlungen zeige, in welcher schweren Situation man sich im Bereich der Krankenkassen befinde. Trotz Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hätten die meisten Kassen Zusatzbeiträge erheben müssen. „Als Ministerin dränge ich darauf, dass es zu verbindlichen und verlässlichen Vereinbarungen kommt“, sagte Müller.

Dass Versicherte einer Kasse nun nicht mehr befördert werden könnten, sei aber nicht der Fall. „Es gibt auch andere Vertragspartner der AOK, sodass die Beförderung nicht in Gefahr ist“, sagte Müller. Es gehe darum, dass nun eine Vereinbarung gefunden werde, die die Kostenstruktur abbilde. „Ich fordere beide Vertragsparteien eindringlich dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und für die Versicherten tragfähige Lösungen zu finden“, sagte Müller. „Und in meiner Rolle als Rechtsaufsicht werde ich auch darauf drängen.“

Der Pressesprecher der AOK Nordost, Dirk Becker, erklärte, man bedauere, dass es mit den Wohlfahrtsverbänden noch keine Einigung zu den Entgelten für Krankenfahrten in Brandenburg gegeben habe. „Wir haben zuletzt eine Vergütungssteigerung von über 8 Prozent ab dem 1.1.2026 angeboten“, sagte Becker. Zudem haben man auch Zuschläge für Liegend- und Tragendfahrten vorgesehen. Dennoch hätten die Wohlfahrtsverbände deutlich höhere Entgeltsteigerungen gefordert. „Die AOK Nordost bleibt gesprächsbereit und setzt weiterhin auf eine tragfähige Lösung im Interesse unserer Versicherten“, so Becker.

Die Versorgung mit Krankenfahrten in Brandenburg sei aber weiterhin gesichert: „Die große Mehrheit unserer rund 650 Vertragspartner arbeitet regulär weiter; nur rund 50 Vertragspartner haben Kündigungen der Vergütungsvereinbarungen ausgesprochen“, sagt Becker. „Klar ist: Genehmigte Krankenfahrten werden direkt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse abgerechnet.“ Private Rechnungsstellungen gegenüber Versicherten seien grundsätzlich gesetzlich und vertraglich ausgeschlossen. Die Ankündigung, ab dem 9. Januar 2026 „grundsätzlich keine Transportscheine mehr anzunehmen“ und Fahrten nur noch gegen Barzahlung oder Rechnung durchzuführen, weise man zurück. „Dieses Vorgehen ist nach unserer Rechtsauffassung rechtswidrig und vertragswidrig.“

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