Von Alexander Fröhlich: Land streitet mit Wulffs Vertrautem um 90 000 Euro In Spendenaffäre verwickelter Ex-Staatssekretär soll Geld unterschlagen haben – er bestreitet das
Potsdam - Brandenburgs Wissenschaftsministerium will seinem in die niedersächsische CDU-Spendenaffäre verstrickten Ex-Staatssekretär Markus Karp Pensionsansprüche aberkennen. Selbst wenn Karp 90 000 Euro für seine seit 2006 aufgelaufenen Versorgungszuschläge an das Land zahlt.
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Potsdam - Brandenburgs Wissenschaftsministerium will seinem in die niedersächsische CDU-Spendenaffäre verstrickten Ex-Staatssekretär Markus Karp Pensionsansprüche aberkennen. Selbst wenn Karp 90 000 Euro für seine seit 2006 aufgelaufenen Versorgungszuschläge an das Land zahlt. Das kündigte am Montag Martin Gorholt an, Wissenschaftsstaatssekretär in der rot-roten Landesregierung.
Seit Tagen prüft das Ministerium die Personalie, ebenso ein Disziplinarverfahren wegen „unerlaubter Nebentätigkeiten“ und nicht angemeldeter Einkünfte etwa im Wahlkampf der Brandenburger CDU-Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann 2003. Vorerst will das Ministerium Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Braunschweig abwarten, die wegen Untreue und illegaler Wahlkampfhilfe gegen den als Chef der Wolfsburger Stadtwerke beurlaubten Karp ermittelt. Er hatte von September 2002 bis Februar 2003 den Wahlkampf des damaligen CDU-Fraktionschefs Christian Wulff in Hannover geleitet. Jetzt setzte das Ministerium seinem Ex-Staatssekretär eine Anhörungsfrist von einer Woche zu den Nebentätigkeiten.
Karp war 1999 mit 33 Jahren zum Betriebswirtschafts-Professor an der Technischen Hochschule Wildau, Schwerpunkt politisches Management, berufen, damit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden – „ordnungsgemäß“, sagte Staatssekretär Gorholt. Auch beim Wulff-Wahlkampf und der Beurlaubung war alles nach Vorschrift geregelt. Undurchsichtig bleiben die Umstände, wie Karp nach nur knapp 14 Monaten als Staatssekretär am 1. Januar 2006 für einen Tag wieder Professor in Wildau und gleich wieder beurlaubt wurde – unter der damaligen Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU), die im Frühjahr auf das gleiche Ministeramt in Niedersachsen gewechselt war. Karp hatte Wanka persönlich in einem Brief, der den PNN vorliegt, informiert, „aus persönlichen Gründen“ wieder nach Wildau zurückkehren zu wollen. Am 16. Dezember 2005 beantragte er die Rückernennung zum Professor und die Versetzung nach Wildau. Parallel beantragte er am 7. Dezember seine Beurlaubung, was TH-Präsident László Ungvári bis Ende Dezember 2010 bewilligte, 2008 nochmals sogar bis 2015 samt Pensionsansprüchen als Beamter verlängerte – für Gorholt aus heutiger Sicht „ungewöhnlich“, er will das per Bescheid zurücknehmen. Ungvári wünschte Karp jedenfalls viel Erfolg als Stadtwerkevorstand. Durch den „vorübergehenden Wechsel“ ließen sich „Kenntnisse über die Arbeit von Dienstleistungsunternehmen () auf dem neuesten Stand halten“.
Das Wissenschaftsressort aber sieht einen Schaden von 90 000 Euro: Für Karp sind nach dem Wechsel nach Wolfsburg „rechtswidrig“ keine Versorgungszuschläge ans Land, das die Pensionslast trägt, gezahlt worden – 30 Prozent der Professoren-Bezüge. Denn Karp hat trotz Beurlaubung als Beamter seit 2006 Pensionsansprüche erworben. Für Gorholt steht die für Karp geregelte Beurlaubung als „ruhegehaltsfähige Dienstzeit“ „rechtlich auf der Kippe“. Das Ministerium informierte ihn in zwei Briefen über die Pensionsregel. Karps Anwalt Klaus Herrmann will das prüfen und vermutet einen „politischen Hintergrund“ im Vorgehen des SPD-geführten Ministeriums. Sein Mandant habe nie erwartet, dass ihm Brandenburg während seiner Vorstandstätigkeit bei den Stadtwerken Wolfsburg „Versorgungsanwartschaften“ zubilligt.
Fehler gab es offenbar bei der Hochschule, die keine Pensionszuschläge verlangt hatte. Präsident Ungvári beharrt in einem Schreiben an Gorholt darauf, die Initiative für das Beurlaubungsverfahren samt Ruhegehalts-Regel sei aus dem Ministerium gekommen. Aktenkundig ist davon nichts. Tatsächlich gab es für den nach einem Unfall lange erkrankten Karp nach PNN-Informationen eine Sonderregelung. Ihm sollte eine Lehrtätigkeit „auf zwei Krücken“ nicht zugemutet werden, die Hochschule konnte Bezüge sparen. Die frühere CDU-Ministerin Wanka will an den Absprachen nicht beteiligt gewesen sein. Den PNN sagte sie: „Das war keine Sache, die ich zu entscheiden hatte. Das war allein Sache der Hochschule.“ Allerdings habe sie von der geplanten Beurlaubung Karps gewusst. Das Ministerium habe keinen Einfluss genommen, „sich nichts zu Schulden kommen lassen“.
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