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Landtagswahl in Brandenburg: RBB muss Ergebnis der Tierschutzpartei nennen – bei über zwei Prozent
Das Interesse der Tierschutzpartei überwiege die redaktionelle Gestaltungsfreiheit, so das Oberverwaltungsgericht.
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Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss das Ergebnis der Tierschutzpartei bei der Landtagswahl in Brandenburg am Sonntag im Fernsehen nennen, wenn sie mehr als zwei Prozent erreicht. In diesem Fall darf sie in allen Ergebnispräsentationen nicht unter die Rubrik „Andere“ gefasst werden, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag mitteilte. Das Interesse der Tierschutzpartei überwiegt demnach die redaktionelle Gestaltungsfreiheit. (OVG 3 S 109/24)
Der RBB hatte die geplante zusammenfassende Darstellung mit der redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet. Dies wies das Gericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zurück. Zwar habe die Tierschutzpartei nur einen Anspruch auf eine Chancengleichheit entsprechend ihrer Bedeutung, hieß es. Die Ausweisung des individuellen Wahlergebnisses könne aber erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung kleinerer Parteien mit Ergebnissen von weniger als fünf Prozent haben. (AFP)
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