Brandenburg: „Leichtfertiger Umgang mit Bürgerdaten“ Datenschützer und Linke kritisieren neues Gesetz
Potsdam -Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge und die oppositionelle Linke im brandenburgischen Landtag haben die von der Landesregierung vorgelegte Novelle zum Datenschutzgesetz scharf kritisiert. Der Datenschutz bewege sich „im Rückwärtsgang“, sagte der innenpolitische Fraktionssprecher Hans-Jürgen Scharfenberg gestern in Potsdam.
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Potsdam -Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge und die oppositionelle Linke im brandenburgischen Landtag haben die von der Landesregierung vorgelegte Novelle zum Datenschutzgesetz scharf kritisiert. Der Datenschutz bewege sich „im Rückwärtsgang“, sagte der innenpolitische Fraktionssprecher Hans-Jürgen Scharfenberg gestern in Potsdam. Hartge, die zwar einige Ansätze des neuen Gesetzes lobte, sprach ebenfalls von teils gravierenden Rückschritten. Die Landesregierung sorge mit der geplanten Gesetzesänderung für einen „leichtfertigen Umgang mit personenbezogenen Daten der Bürger“ in der Verwaltung, so Hartge: „Das ist falsch verstandener Bürokratieabbau.“ Ähnlich äußerte sich Scharfenberg. Besonders fragwürdig sei es, den Datenschutz im Zuge des Bürokratieabbaus auf die 1995 festgelegten Mindeststandards zurückzuführen, sagte er.
Die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge monierte Sicherheitsmängel. Mit der Gesetzesänderung erfolge auch keine Rechtsangleichung an das Nachbarland Berlin, stellte Scharfenberg fest. Die dort schon seit langem praktizierte Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich werde es in Brandenburg auch künftig nicht geben. Offensichtlich sei der Datenschutz der Landesregierung schon lange ein Dorn im Auge. Mit der Novelle würden die dafür Beauftragten in den Behörden geschwächt, die Voraussetzungen für die Videoüberwachung dagegen gelockert.
Hartge sprach von einem Rückschritt bei der Datensicherheit und verwies auf die geplante Reduzierung gesetzlicher Anforderungen. Mit der Gesetzesnovelle werde zudem die Chance auf eine Weiterentwicklung des Datenschutzes vertan, hieß es in einer Stellungnahme. Allerdings werde das neue Gesetz durch klarere Regelungen und die Streichung überflüssiger Verfahrensschritte leichter als sein Vorgänger anzuwenden sein.
Indirekt warf Hartge der Landesregierung mangelndes Engagement beim Datenschutz vor. So monierte sie, dass auch die Abschaffung des erst 1998 wegen der rasanten Entwicklung der Informationstechnik eingeführten so genannten Datenschutzaudits mit der Begründung, dass die betreffenden Vorschriften in der Vergangenheit nie in Anspruch genommen worden seien. Doch das habe nicht an den Verwaltungen sondern am Versäumnissen des Landes gelegen: „Es war gar nicht möglich, ein Datenschutzaudit zu beantragen, weil die Landesregierung die erforderlichen Verwaltungsvorschriften nicht erlassen hat“, sagte Hartge weiter. So verbaue Brandenburg seinen öffentlichen Verwaltungen die in anderen Bundesländern längst „bewährte Möglichkeit, dass öffentliche Stellen ihre Datenverarbeitung in punkto Datensicherheit und Datensparsamkeit durch unabhängige Gutachter zertifizieren lassen können“. Das Land verpasse den Anschluss an ein sich abzeichnendes Europäisches Gütesiegel und überlasse diesen Bereich den anderen Bundesländern.
Der Gesetzentwurf, mit dem sich der Landtag heute befassen soll, entspreche in wichtigen Punkten weder den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik noch den Empfehlungen des Landtagsausschusses für Normen und Standarts. Thorsten Metzner/Peter Tiede
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