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Brandenburg: Mehr Datenschutz für die Datenschützerin?

Druck auf Land wächst, der Aufsichtsbehörde alle Zuständigkeiten zu übertragen – auch die des Innenministeriums

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Potsdam - Im Land Brandenburg wächst der Druck, den Zuständigkeits-Wirrwarr im Datenschutz abzubauen und für Bürger nur noch eine einzige Anlaufstelle zu schaffen, wenn sie etwa Hinweise auf Verstöße von Behörden, Kliniken oder Krankenversicherungen haben. Gestern sprachen sich Experten auf einer Anhörung im Landtag überwiegend dafür aus, der brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge – bislang allein Aufsicht für ordnungsgemäßen Umgang mit Daten bei Behörden – auch die Zuständigkeit für den Datenschutz von Unternehmen, Parteien, Organisationen zu übertragen. Bislang liegt diese beim Innenministerium, das eine Abgabe dieser Kompetenzen ablehnt.

Anlass der Experten-Anhörung war die derzeit laufende Novellierung des brandenburgischen Datenschutzgesetzes, bei der die Straffung der Strukturen nach Ansicht von Hartge, aber auch der Linkspartei-Opposition im Landtag problemlos geschehen könnte. Der Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragen Diethelm Gerholt verwies darauf, dass die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat, weil in einigen Bundesländern – darunter Brandenburg – der private Datenschutz dem Innenministerium untersteht. Aus Sicht der EU widerspricht dies dem europäischen Recht. Schon deshalb sei eine Zusammenlegung erforderlich, so Gerholt. „Vor allem aber hat es sich in den Ländern, wo es diese gibt, in der Praxis bewährt.“ Es sei ein Schritt zur Entbürokratisierung. Denn bislang sei es so, dass Bürger in konkreten Problemfällen „nicht wissen, an wen sie sich wenden müssen“ und im Zweifelsfall „kapitulieren“. Dabei sei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankertes Grundrecht, argumentiert auch die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Hartge selbst. In der Praxis sei es so, dass sich viele Bürger an ihre Behörde mit Datenschutz-Anfragen zum Agieren von Krankenhäusern oder Krankenversicherungen wenden würden – dafür ist bislang das Innenministerium zuständig. Hartge verwies zudem darauf, dass der Parlaments-Sonderausschuss zum Bürokratieabbau in seinem Abschlussbericht im Sommer eindeutig die Verlagerung der Zuständigkeit vom Innenministerium zu ihrer Behörde empfohlen habe. Das bisherige Veto des Innenminiteriums sei um so unverständlicher, so Hartge, als etwa in Sachsen voriges Jahr einheitliche Datenschutz-Zuständigkeiten per Gesetz beschlossen worden seien oder in Niedersachen eine erst 2005 veranlasste Trennung schon ein Jahr später wieder rückgängig gemacht wurde. „Es gibt kein Argument, was gegen die Zusammenlegung spricht“, sagte der Datenschutz-Beauftragte von Schleswig-Holstein Thilo Weichert. In Schleswig-Holstein habe sich dies seit 2000 bewährt. Hinzu komme, dass das Datenschutz-Referate des Innenministeriums gar nicht die technische Kompetenz und Ausstattung für Kontrollen in Firmen haben. Weichert, nach 1990 selbst als Datenschutzbeauftragter in Brandenburg im Gespräch, warnte davor, Datenschutz als bürokratisches Hemmnis zu betrachten. „Datenschutz ist Grundrechtsschutz.“ Thorsten Metzner

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