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Halfen Lücken bei den Besuchsregeln dem mutmaßlichen Täter?

© imago/Rolf Kremming

Missbrauchsverdacht im Maßregelvollzug: Psychiatrie-Experte soll Lücken beim Schutzkonzept aufzeigen

Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Kindesmissbrauchs gegen einen Insassen des Brandenburger Maßregelvollzugs laufen. Zudem soll zeitnah ein Gutachten klären, ob und wie sich solche Fälle verhindern lassen könnten.

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Der Fall des mutmaßlichen Kindesmissbrauchs im Maßregelvollzug in Brandenburg bewegt deutschlandweit und wirft viele Fragen auf: Sind die Besuchsregeln im Maßregelvollzug zu lax? Wie können minderjährige Besucher besser geschützt werden? Ende Januar, spätestens Mitte Februar, soll ein externes Gutachten zügig Antworten liefern, wie Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) am Donnerstag in der Fragestunde des Potsdamer Landtags mitteilte.

Bei dem Gutachter handelt es sich nach Angaben des Ministeriums um einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen „renommierten Fachmann im Bereich Psychiatrie“, so Sprecher Gabriel Hesse. Damit dieser in Ruhe arbeiten könne, werde sei Name noch nicht bekanntgegeben.  

Wie die Potsdamer Neuesten Nachrichten exklusiv berichteten, steht ein verurteilter Sexualstraftäter im Verdacht, sich in der Hochsicherheitsklinik in Brandenburg/Havel an einem zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 13-jährigen Mädchen vergangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs gegen den Mann, bei dem nach PNN-Informationen Pädophilie diagnostiziert wurde.

Die Ermittlungen laufen

Er ist nach einer Verurteilung wegen einer Sexualstraftat durch das Landgericht Potsdam seit 2008 im Maßregelvollzug für psychisch kranke, gefährliche Straftäter untergebracht. Die Ermittlungen liefen weiter, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Anfrage mit. Neue Erkenntnisse gebe es noch nicht.

Wir wollen umgehend mögliche Gesetzeslücken schließen.

Britta Müller (BSW), Gesundheitsministerin in Brandenburg

Das Gesundheitsministerium, das die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug führt, hatte den Fall im November zur Anzeige gebracht und ungeachtet der Ermittlungen ein Gutachten beauftragt, das „unverzüglich die gesetzlichen Regelungen, die Hausordnungen sowie die Besuchsregelungen untersucht“, wie Ministerin Müller im Landtag ausführte.

Geprüft werden soll, ob diese Regelungen noch der aktuellen Situation entsprechen und ob sie mit der geltenden Gesetzeslage übereinstimmen. „Zudem wollen wir umgehend mögliche Gesetzeslücken schließen beziehungsweise die Initiative ergreifen, falls der Bund dafür zuständig ist.“

Das Mädchen soll wie berichtet in Begleitung seiner – inzwischen verstorbenen – Mutter den Verdächtigen über einen längeren Zeitraum regelmäßig im Maßregelvollzug besucht haben. Der Mann soll Mutter und Tochter bei erlaubten Freigängen ab 2019 kennengelernt haben.

Debatte im Landtag

Das Psychisch-Kranken-Gesetz regelt Besuche im Maßregelvollzug – allerdings ist dort nur der Schutz der Insassen und des Personals definiert. Zum Besucherschutz steht dort nichts. Bereits am Mittwoch befasste sich der Landtag mit dem Gesetz. Die Abgeordnete Julia Sahi (SPD) forderte in der Debatte eigene Kinderschutzkonzepte von Einrichtungen „wo Kinder rein- und rausgehen, auch wenn es keine Einrichtungen für Kinder sind“.

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