Brandenburg: Misshandlung: Eltern erheben schwere Vorwürfe
Potsdam - In Frankfurt (Oder) erheben die Eltern von Kindern, die in einem Sportverein von einem Trainer für Gewichtheben, einem Bundespolizisten, sexuell misshandelt wurden, schwere Vorwürfe gegen Behörden und Vereine. Wie das RBB-Politikmagazin „Klartext“ berichtet, fühlen sich die Eltern von der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), vom Sportverein und vom Stadtsportbund allein gelassen.
Stand:
Potsdam - In Frankfurt (Oder) erheben die Eltern von Kindern, die in einem Sportverein von einem Trainer für Gewichtheben, einem Bundespolizisten, sexuell misshandelt wurden, schwere Vorwürfe gegen Behörden und Vereine. Wie das RBB-Politikmagazin „Klartext“ berichtet, fühlen sich die Eltern von der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), vom Sportverein und vom Stadtsportbund allein gelassen. Obwohl laut Staatsanwaltschaft das städtische Jugendamt bereits im Juli 2013 fallbezogen unterrichtet wurde, ist den Eltern laut RBB bislang keine Hilfe angeboten worden. Ein Psychologe, der Kinder und Eltern betreut, sagte über Behörde, Verein und Sportbund: „Die hatten eigentlich Angst, überhaupt aktiv zu werden. Die wussten seit Monaten von dem Fall, hatten aber entschieden, überhaupt nichts zu tun.“ Trotz mehrmaliger Anregungen habe es keine Reaktion, „kein effektives Konzept“ gegeben, um mit dem Problem umzugehen. Auch mit den Kosten für die Therapien der Kindern fühlen sich die Eltern allein gelassen.
Wie berichtet, war Frank S. im Mai wegen schweren sexuellen Missbrauchs von zehn Kindern im Alter von 7 bis 14 Jahren in 130 Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Bereits 2007 war gegen ihn ein Strafbefehl wegen Kinderpornobesitzes samt „Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung von Jugendlichen“ ergangen. Weil sein Beruf als Bundespolizist nicht ermittelt wurde, wurde die Bundespolizei nicht informiert. Auch der Verein nutzte nicht seine Auskunftsrechte beim Bundeszentralregister. Der Missbrauch von sechs Kindern seit 2007 hätte verhindert werden können. Weil laut RBB durch das zögerliche Verhalten der Behörden noch vor dem Prozess die Kinder nicht begutachtet wurden, konnte das Gericht bei der Verurteilung von Frank S. keinen Schadenersatzanspruch festlegen. Den müssten sich die Eltern nun zivilrechtlich erstreiten. axf
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: