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Brandenburg: Mit Tattoo zur Polizei – aber bedeckt
In einigen Bundesländern sind die Behörden äußerst restriktiv. Die Brandenburger Regeln für Beamte mit Tattoo gelten als vergleichsweise großzügig.
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Potsdam - Tattoo und Uniform – das geht in Brandenburg inzwischen. Anders als früher bedeutet die Körperbemalung nicht mehr automatisch das Aus für eine Polizeilaufbahn. Die Vorschriften seien inzwischen großzügiger, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. So seien im aktuellen Ausbildungsjahrgang fünf Bewerber doch noch angenommen worden, nachdem ihre Tätowierungen unter die Lupe genommen worden seien. „Voraussetzung ist, dass das Tattoo im Dienst immer bedeckt ist – auch bei 37 Grad im Schatten.“
Nach Angaben des Innenministeriums bereitet Brandenburg derzeit eine neue Dienstvorschrift zur Bekleidung von Polizisten vor, in dieser soll sich die neue Auslegung niederschlagen. Auch umliegende Länder wie Thüringen oder Sachsen-Anhalt zeigen sich großzügig. In Baden- Württemberg sorgt dagegen ein geplantes Verbot für Diskussionen. Und Nordrhein-Westfalen droht eine Strafe von 10 000 Euro, weil sich das Land weigert, trotz Gerichtsbeschluss einen tätowierten Polizeianwärter einzustellen.
Ob Polizisten Tattoos oder Piercings offen tragen dürfen, liegt nach Ansicht von Juristen in der Entscheidung des Landes. „Der Dienstherr hat die Möglichkeit des Verbots“, sagte Professor Christoph Eckstein von der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg). Nach Angaben des Experten für öffentliches Dienstrecht haben viele Bundesländer bereits modernisierte Vorschriften oder Erlasse.
Ein Hintergrund sind Klagen von Bewerbern bei Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland. „Tätowierungen sind in der Praxis wirklich ein Thema“, berichtete Linda Bergel, Leiterin des Auswahldienstes bei der Fachhochschule der Polizei in Brandenburg. „Ich hatte schon viele Bewerber, die sich einer Laserbehandlung oder Operation unterzogen haben, um in den Polizeidienst aufgenommen zu werden.“ Männliche Bewerber seien oft durch ihre Zeit bei der Bundeswehr geschult und wüssten sich so zu kleiden, dass das Tattoo verdeckt werde. Spätestens bei der polizeiärztlichen Begutachtung würden jedoch auch Körperbemalungen an eher verdeckten Stellen bemerkt.
„Jede Tätowierung wird dabei festgehalten“, sagte Bergel. Lässt sie sich durch Kleidung, Pflaster oder Make-up verbergen, hat der Bewerber weiter eine Chance bei der Polizei. „Ein Tattoo im Gesicht oder an den Händen geht nicht“, sagte Bergel. Zum Ausschluss führen auch Tätowierungen, deren Inhalt strafrechtlich zu verfolgen ist.
In Berlin ist die Regelung ähnlich wie in Brandenburg. Tattoos sind erlaubt, aber nicht im sichtbaren Bereich. Die Tätowierung dürfe auch im Sommer unter einem Kurzarmhemd im Dienst nicht zu sehen sein, hieß es. Wenn ein Bewerber etwa am Unterarm tätowiert sei, bedeute dies normalerweise das Aus seiner Polizeilaufbahn. Im Einzelfall gebe es Ausnahmen. Dann werde ein Bewerber unter der Voraussetzung eingestellt, dass er die Tätowierung auf eigene Kosten entfernen lasse, hieß es. Macht er dies bis zum Ende der Ausbildung nicht, wird er nicht übernommen.Marion van der Kraats
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