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Brandenburg: Mitbegründer der Mevlana-Moschee wird nicht abgeschoben

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hebt Berliner Gerichtsbeschlüsse gegen Imam auf

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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hebt Berliner Gerichtsbeschlüsse gegen Imam auf Berlin/Karlsruhe - Der frühere Imam der Berliner Mevlana-Moschee kann vorerst nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nach Angaben von gestern Entscheidungen der Berliner Verwaltungsgerichte gegen den 59-Jährigen aufgehoben. Dieser hatte dort einstweiligen Rechtsschutz vor einer sofortigen Abschiebung wegen Hetzreden beantragt. Das lehnten die Berliner Richter aber ab. Daraufhin hatte der türkische Geistliche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Der seit 1971 in Deutschland lebende Mitbegründer der Kreuzberger Mevlana-Moschee soll auf Anordnung der Berliner Ausländerbehörde Deutschland verlassen, weil er mit seinen Reden die öffentliche Sicherheit und Ordnung in schwer wiegender Weise gefährde. Die Berliner Verwaltungsgerichte hatten dies in zwei Instanzen bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht urteilte damals, der Türke habe durch die Billigung terroristischer Straftaten das friedliche Zusammenleben erheblich gestört. Auch vor dem Berliner Landesverfassungsgericht war der türkische Geistliche danach mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert. Die Karlsruher Richter entschieden nun, die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts vom 22. Februar und des Oberverwaltungsgerichts vom 22. März verletzten den Imam in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz. Diese wurden deshalb aufgehoben und an das Verwaltungsgericht Berlin zurückverwiesen. Zudem muss das Land Berlin dem Mann die Kosten der Verfassungsbeschwerde erstatten. Die Berliner Ausländerbehörde hatte den Prediger im vergangenen Dezember ausgewiesen. Ihm wurde vorgehalten, auf einer Kundgebung der türkischen Extremistenorganisation Milli Görüs in Berlin-Kreuzberg islamische „Märtyrer“ in Jerusalem und im Irak verherrlicht zu haben. Mit seinem Redebeitrag auf der öffentlichen Kundgebung am 12. Juni 2004, die sich gegen „Unterdrückung, Besetzung und Folter im Irak und Palästina“ richtete, habe der 59-Jährige für seine Zuhörer eine Assoziation zu Selbstmordattentaten hergestellt. Mit seiner Freitagspredigt zu Beginn des Fastenmonats Ramadan Anfang November 2004, in der sich der Vorbeter abfällig über die Deutschen äußerte, habe er dann innerhalb weniger Monate ein weiteres Mal den gesellschaftlichen Frieden und damit den Grundkonsens des Zusammenlebens religiös und ethnisch verschiedener Bevölkerungsgruppen gefährdet. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hatte in den Äußerungen einen „Nährboden für Terrorismus“ gesehen. dpa

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