Brandenburg: „Nach 15 Jahren habe ich nun Gerechtigkeit erfahren“
Manfred Stolpe darf nicht mehr als Stasi-IM bezeichnet werden Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs löst unterschiedliche Reaktionen aus
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Potsdam - Als brandenburgischer Ministerpräsident, aber auch als Bundesverkehrsminister ist Manfred Stolpe durch viele Höhen und Tiefen gegangen. Am Dienstag hat der 70-jährige SPD-Politiker vielleicht seinen größten Sieg errungen: Der Berliner CDU–Politiker Uwe Lehmann-Brauns wird nicht mehr behaupten, dass Stolpe ein Inoffizieller Mitarbeiter der Stasi (IM) war. „Nach 15 Jahren Freiwild für alle Verleumdungen habe ich nun Gerechtigkeit durch die höchsten deutschen Gerichte erfahren“, sagte Stolpe gestern dem Tagesspiegel.
Wie berichtet, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag den langjährigen Rechtsstreit um Stasivorwürfe gegen Stolpe mit Einverständnis aller Beteiligten endgültig abgeschlossen. Dabei ging es um eine Äußerung Lehmann-Brauns, der 1996 im Fernsehen sagte, Manfred Stolpe sei – „wie wir alle wissen“ – als „IM Sekretär über 20 Jahre im Dienste des Staatssicherheitsdienstes tätig“ gewesen. Als ehemaliger Konsistorialpräsident der Evangelischen Kirche hatte Stolpe zu DDR-Zeiten Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit. Eine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter bestritt er aber stets vehement. Die Verfassungsrichter gaben Stolpe im Jahr 2005 Recht und verwiesen den Fall an den BGH zurück, der die Aussage Lehmann-Brauns 1998 zunächst für zulässig erklärt hatte. Uwe Lehmann-Brauns bestätigte gestern, dass er vor dem BGH eine Erklärung abgab, in der es heißt: „Ich habe lediglich zum Ausdruck bringen wollen, der Kläger (Manfred Stolpe – d.R.) habe sich durch die von ihm eingeräumten 20-jährigen Kontakte dem Ministerium für Staatssicherheit dienstbar und damit nützlich erwiesen. Eine gesicherte Tatsachengrundlage für diese Behauptung fehlt.“
Für den Leiter der Gedenkstätte im früheren Stasi-Zentralgefängnis Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, ist die abschließende Entscheidung des BGH eine „Katastrophe mit verheerenden Konsequenzen für die Aufarbeitung von DDR-Geschichte“. Sie stelle nicht nur unter Verbot, Herrn Stolpe als IM zu bezeichnen, sondern zwinge jeden Journalisten, Buchautoren oder Politiker dazu, sich juristisch korrekt auszudrücken. „Bislang war eine Äußerung auch dann zulässig, wenn man sie unterschiedlich verstehen konnte, jetzt darf man sich nicht einmal mehr missverständlich ausdrücken“, klagte Knabe: „Beim Schreiben braucht man jetzt immer einen Anwalt.“
Stolpe sagte hingegen: „Das ist ein Musterurteil, mit dem die persönliche Würde gegen öffentliche Verleumdungen stärker geschützt wird. Im Übrigen zeigt sich einmal mehr, dass für eine Beurteilung der DDR-Vergangenheit nicht SchwarzWeiß-Malerei, sondern eine differenzierte und faire Betrachtung nötig ist.“
Ehemalige DDR-Bürgerrechtler wie Günter Nooke (CDU) und Stephan Hilsberg (SPD) wollten sich gestern nicht zum Ende des Verfahrens äußern. Sie hatten die Stasi-Kontakte von Stolpe stets kritisiert. Die jetzige Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, Marianne Birthler (Bündnis 90/Die Grünen), war deshalb sogar 1992 aus der Regierung Stolpe ausgetreten: „Mein Kommentar zu Stolpe war mein damaliger Rücktritt als brandenburgische Bildungsministerin“, sagte sie gestern. Der letzte DDR-Innenminister Peter-Michael Diestel (CDU), der den seiner Ansicht nach „undifferenzierten Umgang mit den Stasi-Akten“ oft kritisiert hatte, meinte hingegen: „Die höchsten deutschen Gerichte haben entschieden. Menschen, die das nicht akzeptieren, sind keine Demokraten.“
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