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ARCHIV - 07.10.2020, Sachsen, Dresden: Ein Schild «Bitte Mundschutz tragen» ist am Eingang eines Krankenhauses angebracht. Sachsen-Anhalt lässt die Maßnahmen während der Pandemie von einer Expertenkommission aufarbeiten.  (zu dpa: «Kommission untersucht Coronamaßnahmen in Sachsen-Anhalt») Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Robert Michael

Nach Corona-Urteil: Brandenburgs AfD kritisiert Verfassungsrichter

Nachdem in der vergangenen Woche eine Corona-Verordnung gekippt wurde, äußert die Brandenburger AfD-Fraktion Kritik – und fordert unter anderem, dass Bußgelder erstattet werden.

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Brandenburgs AfD-Fraktion hat deutliche Kritik am Landesverfassungsgericht geübt. Das Gericht hatte in der vergangenen Woche nach einer Normenkontrollklage der Fraktion eine Regelung zur Maskenpflicht aus einer Corona-Verordnung aus dem Jahr 2021 gekippt.

„Es ist gut, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung teilt“, sagte der Landtagsabgeordnete Lars Hünich am Dienstag vor Journalisten im Landtag. „Es ist aber bedauerlich, dass unser Verfassungsgericht erst Ende 2025 über die Rechtmäßigkeit einer Verordnung aus dem Jahr 2021 entscheidet.“

Die Betroffenen hätten 2021 Rechtssicherheit gebraucht. „Wir nehmen mit Unverständnis zur Kenntnis, dass das Gericht das Vorliegen einer Gefahrenlage nicht untersucht hat“, sagte Hünich. „Die Maßnahmen während Corona waren falsch, weil es von Anfang an keine Gefahrenlage gab.“ Aus Sicht der AfD sei es nun zwingend erforderlich, dass alle Bürger die deswegen mit Bußgeldern belegt wurden, vollständig zu rehabilitieren seien. Alle gezahlten Bußgelder seien unverzüglich zu erstatten.

„Maskenpflicht nicht überflüssig“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Lüttmann kündigte an, das Urteil werde in die Arbeit der Corona-Enquete-Kommission im Brandenburger Landtag einfließen. „Was das Urteil sagt ist, dass man auch bei eilig erlassenen Verordnungen sorgfältig arbeiten muss“; so Lüttmann. „Es sagt, dass man eindeutig genug war – und nicht, dass die Maskenpflicht überflüssig war.“

Der BSW-Fraktionsvorsitzende Niels-Olaf Lüders verwies darauf, dass seine Fraktion schon in den Koalitionsverhandlungen auf ein Corona-Amnestie-Gesetz gedrängt habe. Dies sei aber Bestandteil der Arbeit der Corona-Enquete-Kommission, die erst im kommenden Jahr darüber beraten werde.

„Das Verfassungsgericht hat die angegriffene Corona-Verordnung im Wesentlichen bestätigt“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann. Wer sich seinerzeit gegen ein Bußgeld gewehrt habe, könne sich nun auf das Urteil der Verfassungsrichter berufen. „Grundsätzlich ist das aber eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Verordnung – und nicht das, was die AfD versucht zu konstruieren.“

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