Brandenburg: Nord-Allianz bei der Sicherungsverwahrung Unterstützung für Initiative aus Brandenburg-Berlin
Potsdam/Berlin - Brandenburg und Berlin können sich nicht auf einen gemeinsamen Standort einigen, nun zeichnet sich bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten eine Allianz der Nordländer ab. Ein gemeinsam von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) und seiner Berliner Amtskollegin Gisela von der Aue (SPD) Anfang Januar präsentiertes Eckpunkte-Papier für eine „liberale“ Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern nach Verbüßung der Haftstrafe stößt bei den Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf breites Interesse.
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Potsdam/Berlin - Brandenburg und Berlin können sich nicht auf einen gemeinsamen Standort einigen, nun zeichnet sich bei der Unterbringung von Sicherungsverwahrten eine Allianz der Nordländer ab. Ein gemeinsam von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) und seiner Berliner Amtskollegin Gisela von der Aue (SPD) Anfang Januar präsentiertes Eckpunkte-Papier für eine „liberale“ Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern nach Verbüßung der Haftstrafe stößt bei den Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf breites Interesse. Anfang Februar loteten die „Nordländer" auf Arbeitsebene in Schwerin die Chancen für Zusammenarbeit aus. Grundlage sei das Eckpunktepapier aus Berlin und Brandenburg. Das sagte Schöneburg am Donnerstag in Potsdam. Bereits Anfang April sollen die Gespräche fortgesetzt werden.
Konkrete Absprachen für gemeinsame Standorte, an denen Sicherungsverwahrte untergebracht werden könnten, gibt es bislang nicht. Verabredet wurde eine Bestandsaufnahme dazu, wie viele Verwahrte es derzeit gibt und welche Zahlen für das Jahr 2020 erwartet werden. Damit soll geklärt werden, wie die „Nordländer“ den Vollzug der Sicherungsverwahrung an unterschiedlichen Standorten je nach Bedarf organisieren. Schöneburg nannte das Eckpunkte-Papier einen „Paradigmenwechsel“, der sich in neuen Vollzugsgesetzen niederschlagen soll, die derzeit in Berlin und Brandenburg erarbeitet werden. Die Sicherungsverwahrten müssen nach neuen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anders behandelt werden als herkömmliche Gefangene, was die Länder in Zugzwang bringt. Das betrifft die Unterbringung, die sich von einem Knast unterscheiden müsse, und eine intensivere Therapie. Nach bisherigem Stand könnten die Länder die in drei Kategorien eingeteilten Sicherunsgverwahrten gemeinsam an unterschiedlichen Standorten unterbringen und besser behandeln.
In Berlin gibt derzeit 42 Sicherungsverwahrte, bei 54 Inhaftierten ist dies angeordnet. Für 2020 sind 80 Betroffene prognostiziert. In Brandenburg sind es acht Verwahrte, bis 2020 wird mit 20 Personen gerechnet, in Schleswig-Holstein mit 26, in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und in Niedersachsen mit bis zu 70.
Brandenburgs CDU-Landtagsfraktion dagegen wirft der rot-roten Landesregierung vor, die Opfer zu vernachlässigen. Die CDU fordert stattdessen ein Meldesystem, über das Polizei, Kommunen, Opfer und Nachbarn erfahren sollen, wo entlassene Sicherungsverwahrte, Sexualstraftäter und gefährliche Gewaltverbrecher wohnen. Dieses Informationsrecht will die CDU in das geplante Sicherungsverwahrungsgesetz des Landes verankern.
Schöneburg lehnt das ab: „Die Vorschläge der CDU bewirken genau das Gegenteil: Sie führen dazu, dass Straftäter nach verbüßter Haft und nach erfolgreicher Therapie öffentlich an den Pranger gestellt werden.“ Mit Opferschutz habe dies nichts zu tun. Auch die FDP-Rechtsexpertin Linda Teuteberg äußerte Bedenken. Alexander Fröhlich
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